252  Die  Volksschullehrerbildung.

und  Stimme,  7.  Schulhygiene,  8.  Geschichte,  9.  Französisch,
10.  Englisch,  11.  Wohlfahrtskunde.  Dozenten  an  diesem  Kursus  sind
höhere  Schulbeamte  und  Universitätslehrer;  er  dauert  ein  Jahr  und
umfaßt  etwa‘  30  Hörer,  die  zumeist  schon  dem  Seminar-  oder
Präparandenlehrerberuf  angehören  und  sich  zu  mindestens  achtjährigem
Seminardienst  verpflichten  müssen.  Gebühren  sind  nicht  zu  zahlen;
vielmehr  werden  noch  Stipendien  für  Bestreitung  der  Aufenthaltskosten
  in  Berlin  gewährt.

Die  Einrichtung  des  Kursus  ist  vielfach  angegriffen  worden,
man  verlangt  dafür  Universitätsstudium.  Es  muß  jedoch  beachtet
werden  —  und  hervorragende,  besonnene  Pädagogen  aus  der  Volksschullehrerschaft
  stimmen  dem  zu,  —  daß  die  Entscheidung  über  die
Frage  des  Universitätsstudiums  der  Lehrer  noch  lange  nicht  spruchreif  ist.
Zudem  nehmen  die  Universitäten  bisher  gar  nicht  Rücksicht  auf  die
Bedürfnisse  des  Seminars.  Es  handelt  sich  bei  diesem  Kursus  auch
garnicht  um  eine  Ausbildung,  sondern  um  Fortbildung.  Durch  äußere
vorläufig  nicht  zu  beseitigende  Gründe  ist  es  nicht  möglich,  für  diese
Ausbildung  mehr  als  ein  Jahr  zu  gewähren;  darum  müssen  Vorlesungen
  vorhanden  sein,  welche  die  gegebene  kurze  Frist  gründlichst
ausnutzen.  Technik,  Landwirtschaft,  Forst-  und  Bergwesen  haben
sich  von  der  Universität  losgelöst  und  besitzen  eigene  Hochschulen,
da  jene  zu  sehr  überlastet  würden.  In  ähnlicher  Weise  haben  die
wissenschaftlichen  Fortbildungskurse  ihre  Berechtigung.  Unbenommen
bleibt  es  ja  den  Kursusteilnehmern,  sofern  es  die  Zeit  erlaubt,
Universitätsvorlesungen  anzunehmen,  da  jeder  Volksschullehrer  die
Berechtigung  hat,  sich  als  Universitätshörer  einschreiben  zu  lassen.
So  lange  ihnen  aber  nicht  das  Universitätsstudium  mit  der  Berechtigung
  zur  Ablegung  der  dieses  Studium  voraussetzenden  Prüfungen
offensteht,  sind  diese  Kurse  unentbehrlich.  Ob  sie  sich  zu  einer
I.ehrerakademie  entwickeln  werden,  ob  es  vorteilhaft  ist,  Sondervorlesungen
  für  künftige  Seminarlehrer  an  den  Universitäten  einzurichten,
  wird  in  Lehrerkreisen  vielfach  erörtert.  Nur  das  steht  fest,
die  Zukunft  fordert  für  die  Seminarlehrer  künftig  eine  Bildung,  die
unmittelbar,  oder  als  Fortbildungskursus  bezw.  Akademie  mittelbar
auf  die  Universität  zurückgeht.

Für  den  Unterricht  in  den  technischen,  eigentlich  künstlerischen
lächern,  ist  eine  besondere  Vorbildung  nötig.  Zur  Erteilung  des
Turnunterrichts  wird  das  Bestehen  einer  besonderen  Turnlehrerprüfung
  vorgeschrieben.  Der  Seminarmusiklehrer,  der  weder  die
Mittelschullehrer-  noch  die  Rektorprüfung  abzulegen  braucht,  muts