Die  Lehrerbildungsanstalten.  253

auf  dem  Königlichen  Institut  für  Kirchenmusik  in  Berlin  mindestens
cin  Jahr  studiert  haben.  Ein  Teil  der  Seminarlehrer  hat  eines  der  mit
den  Königlichen  Kunstschulen  verbundenen  Zeichenlehrerseminare
besucht  und  die  Zeichenlehrerprüfung  abgelegt.  Für  die,  bei  denen
dies  nicht  zutrifft,  sind  seit  einigen  Jahren  an  der  Königlichen  Kunstschule
  in  Berlin  fünfmonatliche  Zeichenkurse  eingerichtet.  Und  zur
Ausbildung  für  den  landwirtschaftlichen  Unterricht  an  den  Lehrerseminaren
  finden  Informationskurse  an  Landwirtschaftsschulen  statt.
Der  Besuch  all  dieser  Kurse  ist  unentgeltlich;  der  Staat  gewährt
sogar  noch  Beihilfen  zu  den  Aufenthaltskosten.

Endlich  sei  auch  der  Seminarreisen  gedacht.  Etwa  alle  fünf
Jahre  steht  es  jedem  Seminarlehrer  frei,  auf  14  Tage  unter  Gewährung
  der  Reisekosten  drei  bis  vier  Seminare  zu  besuchen.  Der
Zweck  ist,  den  Uhnterrichtsbetrieb  anderer  Seminare  kennen  zu
lernen  und  daraus  Anregungen  zu  empfangen.  Vielfach  werden  diese
Seminarreisen  als  Gelegenheit  benutzt,  Land  und  Leute  kennen  zu
lernen.  Und  dies  ist  für  den  Seminarunterricht  mindestens  ebenso
wichtig  als  etwaige  pädagogische  Anregung.  Der  Besuch  von  Museen,
Sammlungen  usw.  bringt  dem  Seminarlehrer  und  durch  ihn  den
Seminaristen  entschieden  ebenso  große  Vorteile  als  der  alleinige
Besuch  des  Seminarunterrichts.  Auch  wenn  Seminarorte  in  landschaftlich,
  geschichtlich  oder  kulturell  bedeutsamen  Gegenden  aufgesucht
  werden,  so  trägt  das  reichliche  Früchte.

Die  Seminardirektoren  sind  meist  Akademiker,  von  den  Oberlehrern
  ist  etwa  je  die  Hälfte  akademisch  oder  seminarisch  gebildet,
während  bei  den  ordentlichen  Seminarlehrern  das  akademische  Element
wesentlich  in  der  Minderzahl  ist,  und  die  Seminariker  vorherrschen.
Die  in  den  Seminardienst  eintretenden  Akademiker  bleiben  meist  nur
wenige  Jahre  in  der  Stellung  eines  ordentlichen  Seminarlehrers;  sie
werden  sodann  Öberlehrer,  um  wieder  nach  einigen  Jahren  das  Amt
eines  Seminardirektors  zu  erhalten  oder  als  Kreisschulinspektor  zur
Schulverwaltung  überzugehen.  Von  beiden  Ämtern  aus  steht  die  Beförderung
  zum  Regierungs-  und  Schulrat  bei  den  Königlichen  Regierungen,
  sodann  zum  Provinzialschulrat  in  den  Königlichen  Provinzialschulkollegien
  offen.

Für  die  Lehrer  an  Präparandenanstalten  wird  bisher  keine
besondere  Prüfung,  außer  der  2.  Lehrerprüfung,  verlangt.  Doch
erhebt  man  vielfach  die  Forderung,  daß  nur  solche,  welche  die
Mittelschullehrerprüfung  abgelegt  haben,  angestellt  werden.  Zumeist
widmen  sich  recht  jugendliche  Lehrkräfte  dem  Präparandendienst.