I60  Die  Volksschullehrerbildung.

wo  Straßenbahnen  noch  nicht  fahren,  auf  Kosten  der  Gesundheit  abhetzen.
  Ebenso  ist  das  Internat  unbedingt  nötig,  wenn,  wie  gerade
an  den  kleinen  und  kleinsten  Orten  geeignete  Familien  zur  Unterbringung
  fehlen.  Wo  das  Internat  besteht,  muß  es  ebenso  wie  bei
den  an  kleinen  Orten  befindlichen  Seminaren  sein  Bewenden  haben;
denn  die  dafür  vorgesehenen  Räume  können  nicht  ungenutzt  leer
stehen.  Es  kommt  aber  alles  darauf  an,  die  Hausordnung  so  zu  gestalten,
  daß  keine  weiteren  Grenzen  der  persönlichen  Bewegungsfreiheit
  gezogen  werden  als  durch  das  Zusammenwohnen  so  vieler
junger  Leute  sich  von  selbst  ergeben.  Hierdurch  ist  es  bedingt,  bestimmte
  Zeiten  für  das  Arbeiten,  Essen  und  Schlafen  festzusetzen.
Jeder  Charakter  klösterlichen  Lebens  oder  einer  Zwangsanstalt  muß
dem  Internat  fernbleiben.  Wüunschenswert  erscheint  es,  der  |.
(obersten)  Klasse  besondere  Vorrechte  und  Freiheiten  zu  gewähren,
die  den  Übergang  zur  Selbständigkeit  nach  dem  Abgang  erleichtern.
Am  besten  wäre  es,  diese  Klasse  nach  zwei  Jahren  Internats  aus  oben
angeführten  Gründen  zu  externieren.  Etwa  die  Hälfte  der  Seminare
verfügt  über  Internate,  ein  Drittel  dagegen  über  Externate,  der  Rest
hat  ein  bis  zwei  Klassen  im  Internat,  die  andern  ım  Externat.  Da
die  Nebenkurse  fast  ausnahmslos  als  Externate  bestehen,  so  wohnt
jetzt  bereits  die  reichliche  Hälfte  der  preußischen  Seminaristen  im
Externat.  Bis  1872  existierten  fast  nur  Internate,  die  seitdem  begründeten
  Seminare  sind  fast  immer  Externate.  Wenn  nicht  ganz
besondere  Gründe  vorliegen,  richtet  die  Uhnterrichtsverwaltung  bei
neu  entstehenden  Seminaren  auch  kein  Internat  mehr  ein.

2.  Die  Erziehung  durch  den  Unterricht.

a)  Charakter  des  Unterrichts.

Über  die  Bedeutung  der  Seminarlehrer  für  die  Erziehung  der
künftigen  Volksschullehrer  ist  bereits  im  Abschnitte  „Lehrpersonal“
gehandelt  worden.  Darum  erübrigt  es  nur  noch  auf  die  Bedeutung
des  Unterrichts  für  die  Erziehung  einzugehen.  Zunächst  sei  die  Frage
nach  der  Unterrichtsform  crörtert.

Bis  zur  Einführung  der  Lehrpläne  vom  1.  Juli  1901  war  es
durch  die  Allgemeinen  Bestimmungen  vom  15.  Oktober  1872  geboten,
  die  gleiche  Form  zu  wählen,  wie  für  den  Volksschulunterricht:
„Der  Unterricht,  welchen  die  Seminaristen  empfangen,  soll  in  seiner
Form  ein  Muster  desjenigen  sein,  welchen  sie  als  Lehrer  später  zu
erteilen  haben  werden“.  Die  Absicht  ist  also,  mit  dem  Stoff  des