Die  Lehrerbildungsanstalten.  287

„Wohl  dem,  der  seiner  Väter  gern  gedenkt‘“  sagt  das  Dichterwort,
  und  es  darf  hinzugefügt  werden  „Wohl  dem,  der  seiner  Väter
gern  gedenken  kann!“  Der  Deutsche  darf  mit  Stolz  auf  seine  Vergangenheit
  zurückblicken.  Darum  soll  der  künftige  Lehrer  und  Erzieher
  durch  Vermittlung  der  Geschichte  sein  Vaterland  lieben  und
dessen  Ordnungen  und  Einrichtungen  verstehen  lernen;  sie  soll  ihn
befähigen,  in  seinen  Schülern  die  Liebe  zum  Vaterlande  und  zum
Herrscherhause,  das  gerade  für  die  soziale  Wohlfahrt  des  Volkes  so
Unvergleichliches  geleistet  hat,  wecken  und  pflegen.  Die  Geschichte
  ist  das  Wörterbuch  und  die  Grammatik  für  die  Gegenwart,
  sie  befähigt  die  Jetztzeit  aus  der  Vergangenheit  heraus
zu  begreifen.  Man  hat  es  längst  beklagt,  daß  großen  Kreisen  die
politische  Bildung  fehle,  nämlich  den  staatlichen  und  sozialen  Einrichtungen
  der  Vergangenheit  gerecht  zu  werden,  und  die  Möglichkeit
  und  Notwendigkeit  derartiger  Institutionen  in  der  Gegenwart  zu
verstehen.  Eine  solche  auf  historischer  Grundlage  sich  aufbauende
politische  Bildung  bringt  in  der  Tat  das  Verständnis  für  den  Staat
und  seine  Bestrebungen  in  den  heutigen  Tagen,  es  warnt  vor  Überstürzung
  und  lehrt,  sich  für  das  vorläufig  Erreichbare  zu  bescheiden.
Die  Geschichte  ist  aber  auch  die  Weckerin  der  Dankbarkeit,  für  das,
was  edle  Fürsten  und  treue  Freunde  des  Volkes  dereinst  taten,  sie
begeistert  für  das  Vaterland  und  seine  große  Vergangenheit,  sie
tröstet,  wenn  schwere  Zeiten  eintreten,  daß  dereinst  lichte  Tage
wieder  kommen!

6.  Fremde  Sprachen.  Als  Kennzeichen  eines  sogenannten
Gebildeten  pflegt  man  unter  anderem  auch  die  Kenntnis  einer  Fremdsprache
  zu  bezeichnen.  Und  in  der  Tat  haben  sich  so  zahlreiche
Kreise  geweigert,  den  Volksschullehrer  als  Gebildeten  anzuerkennen,
weil  er  meist  keine  Fremdsprache  kannte;  denn  zur  Teilnahme  am
fremdsprachlichen  Unterricht  war  niemand  verpflichtet.  Vielfach
wurden  auch  solche,  die  sich  gern  dazu  bereit  erklärten,  aber  nicht
Hervorragendes  leisteten,  zurückgewiesen.  Mit  den  wenigen  Übrigbleibenden
  ließen  sich  natürlich  nicht  selten  recht  beachtenswerte
Resultate  erzielen.

Die  Bestimmung  der  l.ehrpläne  von  1901,  daß  jeder  Serninarist  eine  Fremdsprache
erlernen  muß,  bedeutet  den  größten  Fortschritt  bezüglich  des  Unterrichtsstoffes,  den
zweitgrößten  überhaupt  nach  der  organischen  Vereinigung  des  I.chrplans  des  Seminars
mit  dem  der  Präparandenanstalt.  Dieser  obligatorische  fremdsprachliche  Unterricht  ist  geeignet,
  die  Stellung  des  Volksschullehrerstandes  wesentlich  zu  verbessern  und  ihm  die

Anerkennung  zu  bringen,  welche  sein  Wissen  und  sein  Streben  verdienen.  Doch  kommen
außer  «diesem  mehr  äußerlichen,  aber  nicht  zu  unterschätzenden  (runde,  noch  innere  in