288  Die  Volksschullehrerbildung.

Betracht.  Ein  oft  angeführtes  Wort  Goethes  besagt:  „Wer  fremde  Sprachen  nicht  kennt,
weiß  nichts  von  seiner  eigenen“.  Es  ist  eine  alte  Erfahrung,  wie  gerade  das  Verständnis
für  Wesen,  Bau  und  rechten  Gebrauch  der  Muttersprache  durch  die  Bekanntschaft  mit
fremden  eine  außerordentliche  Zunahme  zu  verzeichnen  hat.  Neben  diesem  Sprachverständnis
  führt  die  Fremdsprache  in  die  Auflassung  und  Gedankenkreise  anderer  Völker
ein  und  eröffnet  ein  sonst  unzugängliches  Gebiet.  Ist  dies  an  und  für  sich  äußerst
wertvoll,  so  bildet  es  auch  ein  gesundes  Gegengewicht  gegen  oft  übertriebene  Forderungen
einer  extrem  nationalen  Bildung.  Endlich  ist  auch  der  Wert  einer  Fremdsprache  für  die
formale  Bildung  nicht  zu  unterschätzen.

Es  fragt  sich,  in  welchem  Umfange  der  fremdsprachliche  Unterricht  auf  dem  Seminar
  zu  treiben  ist.  An  den  höheren  Lehranstalten  werden  mindestens  zwei  Fremdsprachen
  gelehrt.  Auch  für  das  Seminar  hat  man  diese  Forderung  erhoben.  Alle  Erörterungen,
  ob  mehr  als  eine  Sprache  zu  erlernen  ist,  sind  gegenstandslos  durch  die  Unmöglichkeit,
  bisher  mehr  als  drei  bezw.  zwei  wöchentliche  Stunden  dafür  zu  erübrigen.
Daher  bestimmen  auch  die  Lehrpläne,  daß  Französisch  oder  Englisch  gelehrt  werden
soll,  und  überlassen  die  Wahl  den  Provinzialschulkollegien,  die  je  nach  den  Verhältnissen
und  besonderen  Bedürfnissen  der  betreffenden  Provinz  entscheiden.  Hiermit  verzichtet  das
Ministerrum,  den  ideellen  Wert  einer  dieser  Sprachen  festzustellen  und  überläßt  die
Auswahl  einzig  praktischen  Gesichtspunkten.

Viel  ist  darüber  gestritten  worden,  ob  statt  einer  neuercn  Sprache  nicht  das  Lateinische
  den  Vorzug  verdiene,  und  im  Königreich  Sachsen  hat  man  sich  auch  dafür
entschieden.  Man  führt  gewöhnlich  die  sprachbildende  Kraft  des  Iateinischen  an,  dann
seine  vielfache  Durchdringung  des  modernen  Geisteslebens  in  Kultur  und  Sprache;
endlich  glaubt  man  der  gymnasialen  Bildung  dadurch  näher  zu  kommen,  da  in  wissenschaftlichen
  Kreisen  nur  der  Latein  Verstehende  Anspruch  auf  Gleichberechtigung  besitze.
  Letzterer  Grund  dürfte  garnicht  zur  Erwägung  stehen,  da  das  Seminar  bei  seinen
ganz  andern  Zielen  garnicht  die  Konkurrenz  mit  den  Gymnasien  aufnehmen  soll.  Es
kann  mit  seinem  durch  und  durch  nationalen  und  modernen  Charakter  stolz  auf  seine
Eigenart  und  auf  seine  selbständige  und  in  sich  geschlossene  Stellung  im  deutschen
Bildungswesen  sein,  es  braucht  aber  nicht  sein  Ideal  in  einem  gymnasialen  Anstrich  zu
suchen!  Gewichtig  sind  indes  die  beiden  ersten  Gründe,  jedoch  sprechen  die  Forderungen
  der  modernen  Kultur  und  des  praktischen  I.ebens  unbedingt  mehr  für  eine  neuere
Sprache.  Die  Lehrpläne  gestatten  übrigens,  wo  bisher  Lateinisch  fakultativ  gelehrt
wurde,  dies  neben  Französisch  bezw.  Englisch  beizubehalten.  Zu  erwägen  bliebe  indes
immer,  ob  Lateinisch  allgemein  als  wahlfreies  Fach  zu  gestatten  wäre;  es  würde  sich
aber  dann  noch  fragen,  ob  bei  Einführung  fakultativen  Sprachunterrichts  neben  dem
obligatorischen  vielmehr  diejenige  neuere  Sprache  den  Vorzug  verdiente,  welche  nicht  als
Pflichtfach  getrieben  wird.

Als  Ziel  des  fremdsprachlichen  Unterrichts  setzen  die  Lehrpläne  fest:  Verständnis
nicht  zu  schwieriger  Schriftwerke  sowie  einige  Übung  im  mündlichen  und  schriftlichen
Gebrauch  der  Sprache.  Das  Hauptgewicht  liegt  auf  der  Lektüre.  Im  Seminar  ist  für
die  3.  Klasse  einfache  Prosa,  für  die  2.  ein  leichterer  Historiker  der  Neuzeit,  für  die  1.  ein
Prosaschriftsteller  der  Neuzeit  vorgeschrieben,  außerdem  sind  für  alle  Klassen  noch  Gedichte
zu  wählen.  Hierbei  können  auch  kurze  literarkundliche  Mitteilungen  gegeben  werden,  ebenso
  Belehrungen  über  die  Metrik.  Die  mündlichen  Übungen  werden  an  die  Lektüre  angeknüpft,
  sowie  an  Anschauungsbilder,  Vorgänge  und  Verhältnisse  des  täglichen  Lebens.
Die  schriftlichen  Übungen  umfassen  Rechtschreibeübungen,  Diktate,  Niederschriften  und,
zum  Zwecke  grammatischer  Übung,  Übersetzungen  in  die  Fremdsprache.  Da  die  Lektüre
und  die  Übungen  im  Gebrauch  der  Fremdsprache  im  Vordergrund  stehen,  wird  Wert
auf  Aneignung  und  Befestigung  eines  ausreichenden  Wort-  und  Phrasenschatzes  gelegt,
ferner  auf  die  wesentlichen  Unterschiede  der  Ausdrucksweise  und  des  Sprachbaus  der
deutschen  und  der  fremden  Sprache,  sowie  auf  Aneignung  und  Übung  einer  richtigen