Die  Lehrerbildungsanstalten.  299

jährige  Kurse  zur  Organistenausbildung  zu  veranstalten,  doch  bleibt  es  zweifelhaft,  ob
sich  genug  junge  Lehrer  dafür  finden  werden.  Weiter  hat  man  zur  Erwägung  gestellt,
ebenso  wie  es  seit  Jahrzehnten  mit  dem  Diakonissenamt  in  der  Kirche  geschehen  ist,  das
Diakonenamt  auszubilden  und  in  den  Gemeinden  durchzuführen,  ihm  aber  den
Organisten-  und  Kantordienst  anzugliedern.  Dieser  Gedanke  scheint  noch  am  meisten
die  Möglichkeit  zu  bieten,  die  Seminare  von  der  Pflicht  der  Organistenausbildung  zu  befreien.
Jedoch  scheitert  die  Durchführung  vorläuhg  an  der  Unfähigkeit  der  vielen  Gemeinden,
die  nötigen  Gelder  für  einen  Diakonen  aufzubringen.  Darum  ist  die  Unterrichtsverwaltung
  bis  auf  weiteres  noch  gezwungen,  der  Musik  auf  den  Lehrerbildungsanstalten  einen
breiten  Raum  zu  gewähren,  obwohl  sie  sich  schwerlich  der  Erkenntnis  verschließt,  daß  ihr  im
Verhältnis  zum  Gesamtunterricht  doch  sehr  viel  Zeit  gewidmet  wird.  Allerdings  können
die  musikalisch  zu  gering  Veranlagten  vom  Örgelspiel,  im  Seminar  außerdem  noch  von
der  Harmonielehre  befreit  werden;  auch  nehmen  hier  nur  noch  diejenigen  am  Klavierspiel
  teil,  die  in  den  anderen  Unterrichtsfächern  hinreichende  Leistungen  aufweisen.  Auch
darf  nicht  vergessen  werden,  daß  die  Musik  von  den  Zöglingen  zumeist  recht  gern  betrieben
  wird,  namentlich  in  den  Freistunden,  wo  sich  bald  Trios,  (Juartette  usw.  zusammenfinden.
  Ider  Gesang-  und  Violinunterricht,  von  dem  es  keine  Dispensation  gibt,
ist  für  den  künftigen  Volksschullehrer  unerläßlich,  einmal  weil  er  den  Schulgesangsunterricht
  erteilen,  sodann  weil  er  das  Volk  zur  Pflzge  des  Gesanges  anregen  soll.  Eine
wesentliche  Erleichterung  würde  für  das  Seminar  die  Aufhebung  der  Verpflichtung  vom
Orgelspiel  bedeuten.  Daß  es  aber  für  freiwillige  Teilnahme  beibehalten  bliebe,  wäre  nur
zu  wünschen.

Der  Unterricht  im  Gesang  und  in  der  Theorie  erfolgt  nach  den  vorhandenen
Klassen;  für  Violin-,  Klavier-  und  Orgelspiel  sind  je  nach  den  Fertigkeiten  des  einzelnen
Abteilungen  zu  bilden.  Der  Gesang-  und  Violinunterricht  hat  den  Zweck,  die  Melodien
der  bekanntesten  Kirchen-  und  Volkslieder  einzuüben.  Im  Seminar  wird  nach  Eintritt
des  Stimmwechsels  großer  Wert  auf  Stimmbildung,  Ausgleichung  der  Stimmregister  und
auf  Treflsicherheit  gelegt,  Vokalisen  und  Solfeggien  kommen  zur  Übung.  Außer  dem
Einzelgesang  gelangt  in  der  Präparandenanstalt  wie  im  Seminar  in  einer  für  alle  Klassen
gemeinsamen  (sesangsstunde  der  Chorgesang  zu  seinem  Rechte:  mehrstimmige  Choräle,
liturgische  Chöre,  Psalmen,  Motetten,  weltliche  Lieder  (besonders  Volks-  und  Vaterlandslieder)
  wechseln  einander  ab.  Beim  Geigenspiel  tragen  die  fortgeschritteneren  Schüler
im  Seminar  auch  Sonaten  von  Haydn,  Mozart  u.  a.  vor.  Bei  diesen  ist  auch  auf  Bildung
von  Trios  und  eines  kleinen  Streichorchesters  sowie  auf  die  wirkungsvolle  Verbindung
von  Violinchor  und  Orgel  Bedacht  zu  nehmen.

Der  Klavierunterricht  bildet  hauptsächlich  die  Vorübung  für  das  Orgelspiel;
darum  ist  er  nur  in  der  Präparandenanstalt  für  alle  Zöglinge  bindend.  Das  Orgelspiel
beginnt  in  der  1.  Präparandenklasse,  im  Seminar  schreitet  es  für  die  Begabteren  bis  zu
den  Präludien  und  den  Fugen  Sebastian  Bachs  vor.  Die  Theorie  der  Musik  nimmt  ihren
Anfang  in  der  2.  Präparandenklasse  in  besonderer  Stunde,  sie  endet  mit  dem  Harmonisieren
des  Chorals  und  des  Volksliedes;  sie  lehrt  auch  die  Erfindung  von  Choralvor-  und
Zwischenspielen.  Auch  Bau  und  Pflege  der  Orgel  wird  gelehrt,  ebenso  einiges  zur
Kenntnis  der  wichtigsten  Formen  der  Instrumentalmusik.

Der  jetzt  in  der  Literatur  zur  rechten  Geltung  gekommene  Gedanke  der  Bectrachtung,
  der  bei  cinem  Unterricht  in  den  bildenden  Künsten  gleichfalls  die  Hauptsache
sein  müßte,  ist  in  der  Musik  schon  längst  anerkannt  worden.  Nur  hierdurch  vermag
naturgemäß  Verständnis  der  gespielten  Werke  erzeugt  zu  werden,  und  ausgeschlos&lt;en
bleibt,  sie  ohne  geistige  Vurcharbeitung  nur  annähernd  richtig  zum  Vortrag  zu  bringen.
Ebenso  wie  in  Literatur  und  bildender  Kunst  müßte  sich  auf  der  Musikbetrachtung  die
Musikgeschichte  aufbauen,  aber  nicht  als  etwas  Isoliertes,  sondern  unter  Wahrung  der
Zusammenhänge  mit  der  allgemeinen  geschichtlichen  und  kulturellen  Entwicklung  als
Teil  der  Geistesgeschichte..e.  Wenn  die  Lehrpläne  für  die  1.  Seminarklasse  im  Gesang