300  Die  Volksschullehrerbildung.

einiges  aus  der  Geschichte  der  Musik,  besonders  des  Chorals  oder  Volksliedes  vorschreiben,
  so  kann  dies  sehr  wohl  in  der  angedeuteten  Form  geschehen;  nicht  auf  eine
Fülle  von  Namen  kommt  es  an,  sondern  auf  die  Hauptströmungen  und  ihr  Verhältnis  zur
allgemeinen  Kultur.

4.  Die  Schulung  für  den  Untericht.

Die  Allgemeinbildung  ist  die  Voraussetzung  der  Schulung  für
den  Unterricht.  Alle  Unterrichtsgebiete  des  Seminars  wollen  außer
dem  Stoff  auch  die  Befähigung  zum  Unterrichten  in  der  Volksschule
geben;  die  Lehrpläne  betonen  dies  ausdrücklich.  Aber  Stoff  allein
genügt  noch  nicht,  wie  früher  viele  glaubten,  das  Wissen  vollendet
sich  erst  durch  die  Methodik  zur  eigentlichen  Fachausbildung,  die
eine  theoretische  und  eine  praktische  ist.  Der  künftige  Lehrer  mufs
gelernt  haben,  wie  er  das  ihm  gebotene  Material  handhaben  und  im
Unterrichte  verarbeiten  soll.

Über  den  Charakter  der  Schulung  für  den  Unterricht  ist  viel
gestritten  worden,  sowohl  über  ihren  Umfang,  ihre  Handhabung  und
ihre  Ziele.  Darüber  kann  kein  Zweifel  bestehen,  als  fertige  Lehrer
können  die  Seminaristen  nicht  entlassen  werden.  Darum  ist  eine
hinreichende  Grundlage  und  die  nötige  Anregung  zur  Weiterarbeit
zu  geben.  Die  Anforderungen  an  die  praktische  Ausbildung  auf
dem  Seminar,  werden  nicht  selten  zu  hoch  gespannt,  indem  man  vergißt,
  daß  sie  bei  der  Kürze  der  für  die  praktische  Ausbildung  gewidmeten
  Zeit,  bei  der  Fülle  des  zu  verarbeitenden  Stoffes  schließlich
nur  eine  begrenzte  sein  kann,  zumal  die  praktische  Erfahrung  noch
eine  geringe  ist.  Durch  Abschluß  der  naturwissenschaftlichen  Fächer
ist  zwar  mehr  Zeit  auch  für  die  praktische  Ausbildung  gewonnen,
aber  eine  jahrelange  Erfahrung  kann  das  nicht  ersetzen.  Besser  stünde
ces  schon,  wenn,  wie  gefordert,  auf  dem  Seminar  noch  ein  weiteres
Jahr  für  den  Unterricht  an  der  Übungsschule  hinzugelegt  würde.  Es
fragt  sich  allerdings,  ob  nicht  eine  weit  häufigere  Revision  durch  den
Schulinspektor  in  der  Absicht,  die  Unterrichtsfähigkeit  zu  bilden,
empfehlenswerter  wäre.  Diese  in  Zwischenräumen  von  höchstens  vier
\Wochenzu  wiederholenden  Revisionen  müßten  aber  nicht  den  Charakter
einer  Kontrolle,  sondern  einer  Förderung  der  Fachausbildung  tragen
und  nach  Ablegung  der  2.  Lehrerprüfung  auıhören.  Jedenfalls  sollte
der  Seminarist  beim  Abgang  soweit  fähig  sein,  sich  im  Amte  bezüglich
  des  Uhnterrichtens  selbständig  theoretisch  und  praktisch  zu
fördern.  Vor  allem  muß  er  geschult  sein,  auf  seine  Fehler  zu  achten
und  seine  Leistungen  wenigstens  annähernd  zu  beurteilen.  Gerade
auf  diese  kritische  Seite  hat  das  Seminar  größten  Nachdruck  zu  legen,