Die  Lehrerbildungsanstalten.  303

wöchentlich  vier  bis  sechs  Stunden  in  der  Seminarübungsschule  unter
Leitung  der  Seminarlehrer.  Jeder  Zögling  soll  in  Religion,  Deutsch,
Rechnen  und  mindestens  noch  einem  andern  Fache  unterrichten,
dreimal  wenigstens  im  Jahre  hat  ein  Wechsel  der  Unterrichtsfächer
stattzufinden.  Dieser  Handhabung  der  praktischen  Tätigkeit  gegenüber
  wird  mit  gewichtigen  Gründen  betont,.  daß  ein  so  häufiger
Wechsel  für  die  Kinder  der  Übungsschule  nicht  dienlich  ist,  und  daß
dem  Seminaristen  weit  nützlicher  sei,  in  zwei  oder  drei  Fächern  das
ganze  Jahr  hindurch  ohne  Wechsel  der  Klasse  tätig  zu  sein.  Nicht
das  wäre  der  Kernpunkt  der  methodischen  Schulung,  in  möglichst
vielen  Fächern  auf  möglichst  allen  Stufen  sich  versucht  zu  haben,
sondern  in  einem  Fache  auf  einer  Stufe  heimisch  zu  sein.  Dann
hele  es  leicht,  sich  in  andere  Klassen  und  andere  Gebiete  einzuarbeiten.

Die  Seminarlehrer  halten  für  die  Lehrseminaristen  wöchentlich
besondere  Anweisungsstunden,  wobei  der  Stoff  der  kommenden
Woche  und  der  Ausfall  der  bisherigen  Lektionen  eingehend  besprochen
  wird;  jeder  Seminarist  bereitet  sich  schriftlich  für  seine
Unterrichtsstunden  vor.  Der  Ordinarius  der  Übungsschule  —  ein
Seminarlehrer,  der  ihre  äußeren  Angelegenheiten  besorgt,  sonst  aber
in  mindestens  einem  wissenschaftlichen  Fache  am  Seminar  unterrichtet
  —,  erteilt  eine  besondere  Pädagogikstunde,  in  welcher  die
Lehrtätigkeit  der  Seminaristen,  deren  Beobachtungen  über  die  Eigenart
der  Kinder  hinsichtlich  der  Anlagen,  des  Fleißes,  der  Führung  und
ihrer  etwaigen  besonderen  Eigentümlichkeiten  sowie  die  durch  solche
Eigenart  bedingte  besondere  Behandlung  zur  Erörterung  kommt.
Außerdem  finden  für  die  1.  Klasse  wöchentlich  noch  zwei  Musterlektionen
  seitens  der  Seminarlehrer  bezw.  besondere  Lehrproben  der
Seminaristen  unter  Aufsicht  der  Fachlehrer  statt.

5.  Der  Unterrichtsstoff  des  Seminars  und  der  höheren  Lehranstalten.


Man  hat  hervorgehoben,  daf5  die  Seminarlehrpläne  an  die  der
höheren  Lehranstalten  (Gymnasien,  Realgymnasien,  Oberrealschulen)
Anschluß  gesucht  und  gefunden  haben.  Sie  mögen  jetzt  mit  den
Lehrplänen  dieser  Anstalten,  insbesondere  dem  der  Gymnasien,
welche  die  bei  weitem  überwiegende  Verbreitung  gefunden  haben,
verglichen  werden.  In  Religion  leistet  das  Seminar  gemäß
der  Vorschriften  mindestens  dasselbe  wie  die  Gymnasien,  in  der
Praxis  dürfte  jenes  zumeist  noch  weiter  gehen.  Im  Deutschen  ist  es
entschieden  überlegen,  da  es  cine  weit  vertieftere  Sprachlehre  gibt