Die  Fortbildung.  317

einer  Diskussion  Veranlassung  gibt.  Für  das  Halten  der  Musterlektionen
  und  Vorträge  bestimmt  der  Vorsitzende  zuvor  einzelne
Lehrer.  Die  Vortragsthemen  stellen  die  Königlichen  Regierungen  für
jedes  Jahr.  Jene  behandeln  entweder  rein  pädagogisch-methodische
Dinge  oder  allgemeine  Tagesfragen  in  ihrer  Beziehung  zu  Schule  und
Haus.  Neuerdings  haben  sich  zum  Teil  auch  die  Kreisärzte  an  diesen
Konferenzen  beteiligt  und  Vorträge  über  die  Schul-  und  allgemeine
Volkshygiene  gehalten.

Außer  den  Kreis-  und  Bezirkskonferenzen  haben  in  jeder  Ortsschulinspektion
  unter  Leitung  des  Ortsschulinspektors  oder  des  Rektors
bezw.  Hauptlehrers  monatlich  Ortskonferenzen  stattzufinden.  Beratungsgegenstände
  sind  zunächst  die  besonderen  Angelegenheiten  der  betreffenden
  Schule.  Durch  Besprechung  der  praktischen  Erfahrungen
des  einzelnen  im  kleinen  Kreise,  sind  jene  Konferenzen  ein  nicht  zu
unterschätzendes  Fortbildungsmittel  in  der  Schulpraxis  und  angewandten
  Methodik.

Daneben  fördern  die  Kreisbibliotheken  die  Weiterbildung.  Die
Beteiligung  der  Lehrer  an  ihnen  ist  zumeist  eine  freiwillige  gegen
einen  ganz  geringen  Jahresbeitrag  (gewöhnlich  1  M.).  Die  Regierungen
gewähren  meist  wesentliche  Geldbeihilfen.  Die  Verwaltung  führt  der
Kreisschulinspektor  und  einige  Lehrer  des  Schulkreises.  Zur  Anschafflung
  gelangen  grundsätzlich  nur  der  Weiterbildung  dienende
Werke.  Im  Vordergrund  stehen  naturgemäß  die  Pädagogik  und  hier
wieder  die  Quellenschriften  der  vergangenen  Zeit  sowie  die  Originalabhandlungen
  bewährter  wissenschaftlicher  Pädagogen  und  praktischer
Schulmänner  der  Gegenwart.  Dann  sind  aber  auch  Werke  der  verschiedenen
  Wissenschaften  und  die  Erzeugnisse  der  neueren  und
neuesten  I.iteraturentwicklung  vertreten.  Eine  Reihe  von  Städten  hat
ebenfalls  Bibliotheken  für  Lehrer  eingerichtet,  so  z.  B.  die  Stadt  Berlin
durch  Gründung  des  städtischen  Schulmuseums.

In  den  außerpreußischen  Staaten  sind  gleiche  oderähnliche  Einrichtungen
  getroffen.  In  Bayern  bestehen  besondere  amtliche  Fortbildungskurse
  für  solche  Lehrer,  die  noch  nicht  die  zweite  Prüfung  abgelegt
haben.  Da  dies  erst  vier  Jahre  nach  dem  Abgange  geschehen  kann,  so
sind  sie  für  diese  Zeit  zur  Teilnahme  verpflichtet.  Auch  Lehrer,  deren
Leistungen  und  Lehrgeschick  nicht  genügen,  können  hinzugezogen
werden.  Die  Leitung  liegt  unter  Aufsicht  der  Kreisschulinspektoren
in  der  Hand  der  Bezirkshauptlehrer.  Diese  halten  Konferenzen  ab,
veranstalten  Muster-  und  Probelektionen,  korrigieren  die  einzureichenden
schriftlichen  Arbeiten  und  verwalten  die  Bezirksbibliotheken.  Jährlich