Die  Fortbildung.  325

eine  Sammelstelle  der  gesamten  pädagogischen  Literatur,  besonders
der  gegenwärtigen  (und  die  Produktion  auf  diesem  Gebiete  ist  äußerst
fruchtbar,  vielleicht  fruchtbarer  als  im  Interesse  der  Gediegenheit  und
Tiefe  wünschenswert  ist),  so  will  das  Deutsche  Schulmuseum  ein
Archiv  des  deutschen  Erziehungs-  und  Unterrichts-Wesens  sein.
Benutzt  wurden  im  Jahre  1902  aus  der  Zentralbibliothek  über
90000  Bände,  aus  dem  Deutschen  Schulmuseum  5500  Bände  —
ein  schönes  Zeugnis  für  das  Fortbildungsstreben  der  deutschen
Lehrerschaft!

4.  Die  Universität.

In  weiten  Kreisen  der  Volksschullehrerschaft  wird  das  Universitätsstudium
  als  Ziel  erstrebt.  Es  kann  natürlich  schon  aus
wirtschaftlichen  Gründen  nicht  die  Rede  davon  sein,  daß  das  Uhniversitätsstudium
  von  allen  —  gegenwärtig  über  122000  —  Volksschullehrern
  gefordert  werden  könnte,  sondern  es  wird  sich  immer
nur  darum  handeln  können,  es  einer  besonders  tüchtigen  Minderheit
zur  Erreichung  der  höchsten  Stufe  der  Fortbildung  zugänglich  zu
machen.  Tatsächlich  ist  auch  die  Universität  den  Volksschullehrern
geöffnet.  Da  sie  vermöge  ihrer  bestandenen  Prüfung  die  Berechtigung
zum  einjährigen  Militärdienst  haben,  so  sind  sie  auch  berechtigt,  sich
nicht  nur  als  Hörer,  sondern  mittels  der  sogenannten  ‚kleinen  Immatrikulation“
  für  4—6  Semester  als  Studierende  aufnehmen  zu  lassen.
Eine  Berechtigung  zur  Ablegung  akademischer  Prüfungen  oder  solcher
Examina,  die  das  Universitätsstudium  voraussetzen,  erwirbt  ein  Volksschullehrer
  sich  damit  noch  nicht.  Unter  bestimmten  Umständen  ist
es  ihm  im  Königreich  Sachsen,  in  Sachsen-Weimar  und  Hessen  er-Jaubt,
  als  „Student  der  Pädagogik“  die  Universität  zu  beziehen,  und
darauf  die  Pädagogische  Prüfung  abzulegen.  Alle  akademischen  Rechte
stehen  dem  Volksschullehrer  natürlich  zu,  wenn  er  sich  an  einem
Gymnasium,  Realgymnasium  oder  einer  Oberrealschule  das  Reifezeugnis
  erworben  hat.

Das  Streben  der  Volksschullehrerschaft  geht  aber  dahin,  auf
Grund  der  Seminarentlassungsprüfung  Bürgerrecht  auf  der  Universität
  zu  erwerben.  Man  vertritt  die  Ansicht,  daß  die  mit  dem
Seminar  gemeinsamen  Fächer  des  Gymnasiums  im  wesentlichen  die
gleichen  Ziele  haben,  daß  die  Lehrerbildungsanstalten  in  Psychologie
und  Pädagogik,  in  Musik  und  besonderer  Nutzung  der  nationalen
Bildungsmittel  ein  Äquivalent  für  die  alten  Sprachen  geben,  daß
die  Bildung  eines  Seminaristen  der  eines  Zöglings  einer  höheren