326  Die  Volksschullehrerbildung.

Lehranstalt  gleichwertig  zu  erachten  ist.  Amtlich  wird  sie  jedoch
nur  mit  der  für  den  einjährigen  Militärdienst  genügenden  gleichgestellt.
Darum  läßt  sich  auch  der  Wunsch  nicht  erfüllen,  daß  die  im  Besitze
  des  Abgangszeugnisses  befindlichen  Lehrer  sich  zur  Erwerbung
des  Uhniversitäts-Reifezeugnisses  nur  einer  Ergänzungsprüfung  zu
unterwerfen  hätten,  und  zwar  auf  den  Gymnasien  in  Latein,
Griechisch  und  alter  Geschichte,  bei  den  Realgymnasien  in  Latein,
Französisch,  Englischh  Mathematik  und  Naturwissenschaften,  an
Oberrealschulen  in  Französisch,  Englisch,  Mathematik  und  Naturwissenschaften.
  Dann  aber  birgt  das  Uhniversitätsstudium  die
Gefahr,  gerade  die  besten  Kräfte  dem  Volksbildungswesen,  teilweise
überhaupt  der  Schule  abwendig  zu  machen,  da  sie  nach  ordnungsmäßiger
  nachträglicher  Erlangung  des  Reifezeugnisses  oft  die  Prüfung
für  das  höhere  Lehramt  oder  besonders  die  theologischen  Examina
ablegen,  mitunter  auch  die  Rechte,  Medizin  oder  ein  Ingenieurfach
studieren.  Indem  Sachsen,  Sachsen  -  Weimar  und  Hessen  unter
Verzicht  auf  das  Reifezeugnis  das  Universitätsstudium  gestatteten  und
eine  Prüfung  einführten,  die  gute  Aussichten  für  das  spätere  Fortkommen
  gewährt,  bleiben  die  Lehrer  dem  Volks-  und  Lehrerbildungswesen
  erhalten.  Zudem  ist  durch  die  pädagogische  Prüfung  ein  vorzügliches
  Material  für  das  Seminarlehrpersonal  gegeben:  die  Mängel,
die  man  an  Akademikern  und  Nichtakademikern  öfter  beobachtet,
können  hier  in  einer  gesunden  Weise  ausgeglichen  werden.  Darum
meint  man  zum  Teil,  es  liege  im  Interesse  der  Volksschule,  die  pädagogische
  Prüfung  nach  vorausgegangenem  Universitätsstudium  ohne  Nachweis
  des  Reifezeugnisses  allgemein  einzuführen.  Hierdurch  würde  dem
einzelnen  unter  den  Volksschullehrern  in  seinen  Wünschen  Rechnung
getragen,  und  der  Staat  genieße  den  großen  Vorteil,  tüchtige  Kräfte
dem  Volks-  und  Lehrerbildungswesen  zu  erhalten,  während  andernfalls
  die  Gefahr  immer  größer  wird,  daß  eine  wesentliche  Zahl  von
I.ehrern  sich  der  vollen  Reifeprüfung  unterzieht  und  sich  dann  von
der  Volksschule  abwendet.

Eine  Einrichtung  ist  getroffen  worden,  die  einigermaßen  einen
Ersatz  der  Universitätsbildung  geben  soll,  das  sind  die  schon  erwähnten
Universitätsferienkurse,  die  in  der  Zeit  der  Sommer-  oder  Herbst-Volksschulferien
  stattfinden,  und  mit  besonderer  Rücksicht  auf  Volksschullehrer
  und  Lehrerinnen  zumeist  auf  Anregung  der  Lehrervereine
veranstaltet  werden.  Im  Jahre  1903  haben  solche  Kurse  in  Berlin,
Greifswald,  Königsberg,  Breslau,  Marburg,  München,  Erlangen  und
Jena  stattgefunden.  Ein  Teil  dieser  Kurse  ist  auch  für  Nichtlehrer