Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  351

beschäftigte  er  sich  mit  der  Begründung  einer  Taubstummenanstalt.
Ein  an  den  König  Friedrich  gerichtetes  Gesuch  um  die  Errichtung
einer  solchen  fand  auch  die  Allerhöchste  Genehmigung.  Die  Dienstgeschäfte
  Kratzers  gestatteten  ihm  jedoch  nicht,  den  gesamten  Unterricht
  seiner  Zöglinge  zu  übernehmen;  er  sah  sich  deshalb  nach  einer
geeigneten  Hilfe  um  und  glaubte  in  dem  Lehrer  Alle  den  rechten
Mann  für  seine  Zöglinge  gefunden  zu  haben.  Dieser  wurde  zu  seiner
Ausbildung  zu  Ernsdorfer  in  Freising  geschickt  und  übernahm  nach
seiner  Rückkehr  den  Unterricht  in  der  kleinen  Taubstummenanstalt
zu  Gmünd,  die  mit  dem  Jahre  1817  in  die  Reihe  der  Staatsanstalten
eintrat.

In  den  ersten  süddeutschen  Anstalten  wurde  zwar  die  lautsprache
  gelehrt;  die  Gebärdensprache  trat  jedoch  in  ungebührlicher
Weise  hervor,  da  die  Lehrer  fast  ausnahmslos  ihre  Vorbildung  in
der  Taubstummenanstalt  zu  Wien,  in  der  die  französische  Methode
vorherrschte,  erhalten  hatten.

Auch  im  Norden  der  deutschen  Lande  sind  Spuren  des  Taubstummenunterrichts
  zu  Ende  des  18.  Jahrhunderts  bemerkbar,  die  zur
Gründung  von  Taubstummenanstalten  führten.  Besondere  Verdienste
in  dieser  Richtung  gebühren  Georg  Wilhelm  Pfingsten.  Derselbe
war  schon  in  seiner  Jugend  mit  Taubstummen  zusammen  gekommen,
und  das  wurde  für  ihn  die  Veranlassung,  im  Jahre  1788  in  Lübeck
ein  kleines  Taubstummeninstitut  zu  eröffnen.  Als  er  später  die
Organistenstelle  zu  Hamberge  im  Hochstift  Lübeck  erhielt,  führte  er
den  Unterricht  fort.  Die  kleine  Schule,  die  zeitweilig  9  Zöglinge
faßte,  bestand  hier  bis  1798,  in  welchem  Jahre  Pfingsten  eine  dauernde
Unterstützung  aus  der  Königlichen  Kasse  zu  Kopenhagen  unter  der
Bedingung  gewährt  wurde,  die  Anstalt  nach  Kiel  zu  verlegen.

So  bestanden  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  in  den  verschiedensten
  Teilen  Deutschlands  Taubstummenanstalten,  die  allerdings,
  fast  ausschließlich  aus  privaten  Mitteln  unterhalten,  ein  kümmerliches
  Dasein  fristeten,  und  wenn  die  Staatsregierungen  auch  in
größerem  oder  geringerem  Umfange  für  die  Förderung  des  Taubstummenunterrichts
  eintraten  —  es  wurden  außer  den  genannten
Taubstummenanstalten  in  Königsberg  i.  Pr.  (1817),  Kentrop  bei
Münster  (1817),  später  wieder  aufgehoben,  Camberg  (1817),  Wildeshausen
  (1820),  Breslau  (1821),  Worms  (1821),  später  in  Friedberg  i.H.,
Bayreuth  (1821),  Erfurt  (1822),  Winnenden  (1823),  Halberstadt  (1825),
Frankenthal  (1825),  Eßlingen  (1825),  jetzt  in  Bönnigheim,  Anstalten
gegründet  —,  so  konnte  doch  nur  eine  Minderzahl  der  Taubstummen