352  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

einen  Geist  und  Herz  bildenden  Unterricht  erhalten.  Die  Einrichtung
neuer  und  die  Erweiterung  der  bestehenden  Anstalten,  wofür  die
Taubstummenlehrer  mit  rüuhrender  Ausdauer  eintraten,  verursachte
jedoch  verhältnismäßig  hohe  Kosten  und  fand  daher  nicht  die  rechte
Berücksichtigung.  Wie  sollte  nun  den  Taubstummen  auf  die  einfachste
  und  billigste  Weise  geholfen  werden?

Es  war  natürlich,  daß  sich  das  Augenmerk  der  Menschenfreunde
auf  die  Bildner  des  Volkes,  die  Geistlichen  und  Lehrer,  richtete,  daß
man  besonders  von  der  Volksschule,  die,  angeregt  durch  die  Pestalozzischen
  Bestrebungen,  in  frischer  Entwickelung  begriffen  war  und
Grundsätzen  huldigte,  welche  dem  Taubstummenunterricht  förderlich
sein  mußten,  die  rechte  Hilfe  erwartete.  Die  ersten  Anregungen,
den  Taubstummenunterricht  in  die  Volksschule  zu  verpflanzen,  gingen
von  dem  bayrischen  Schulrat  Stephani  aus  (1815).  Mit  besonderer
Wärme  und  Gründlichkeit  trat  Dr.  Graser,  Regierungs-  und  Kreisschulrat
  in  Bayreuth,  für  diesen  Gedanken  ein.  Schon  in  einem  im
„Hesperus‘“  (1824)  enthaltenen  Aufsatze  forderte  er:  „Dahin  muß  es
kommen,  daß  jeder  Schullehrer  auch  Taubstumme  zu  unterrichten
vermag  und  folglich  jede  Schule  eine  Taubstummenschule  sein  könne.“
In  seiner  Schrift:  „Der  durch  Gesicht-  und  Tonsprache  der  Menschheit
  wiedergegebene  Taubstumme“  (Bayreuth  1829),  suchte  er  die  Ausführbarkeit
  seiner  Ideen  darzulegen.

So  phantastisch  seine  Ansichten  teilweise  auch  waren,  und  so
wenig  sie  auf  Erfahrung  beruhten,  so  bestechend  mußten  sie  für  den
Laien  sein,  zumal  auch  Männer,  die  im  Taubstummenunterricht
standen,  mit  Wärme  für  den  Gedanken  eintraten,  die  Bildung  der
Taubstummen  den  Volksschullehrern  zu  überweisen.  Graser  drang
mit  Nachdruck  darauf,  daß  seine  Ideen  praktische  Verwertung  fänden,
und  so  entstanden  allein  in  Oberfranken  gegen  100  kleine  mit  Volksschulen
  vereinigte  Taubstummenschulen.

Die  preußische  Regierung  ging  mit  besonderem  Eifer  auf  die
Graserschen  Vorschläge  ein,  und  es  erschien  unter  dem  14.  Mai  1828
ein  Erlaß  des  Ministers  von  Altenstein,  in  dem  u.a.  folgendes  ausgeführt
  wurde:  „Es  ist  nun  die  Aufgabe,  die  Fähigkeit  und  Fertigkeit,
Taubstumme  zu  unterrichten,  baldmöglichst  allgemein  zu  verbreiten
und  den  Taubstummen  in  größerer  Zahl,  womöglich  auch  auf
einfachere  Weise  als  bisher,  ohne  außerordentliche  Maßnahmungen,
als  weite  Reisen,  Aufwand  großer  Pensionen  usw.  zu  helfen.  Für  die
Lösung  dieser  Aufgabe  ist  cs  besonders  wünschenswert,  daß  baldmöglichst
  in  jedem  Schulinspektionskreise  cin  Lehrer  vorhanden  sei,