Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  359

54  Anstalten  8  Jahre.  Die  Verwaltungsbehörden  sind  bestrebt,  die
Schulzeit  auf  die  erforderliche  Ausdehnung,  auf  8  Jahre,  zu  bemessen,
und  so  läßt  sich  erwarten,  daß  sehr  bald  das  erreicht  wird,  was  die
Taubstummenlehrer  schon  lange  erstr&amp;ben.

Ein  sehr  wesentlicher  Fortschritt  auf  dem  Gebiete  des  Taubstummen-Bildungswesens
  ist  durch  die  Sonderung  der  taubstummen
  Schüler  nach  der  Befähigung  eingeleitet:  es  können
dadurch  die  besseren  Zöglinge  schneller  und  weiter  gefördert  werden
als  bisher,  und  zugleich  ist  es  möglich,  bei  den  schwächeren  den
Unterrichtsstoff  zu  beschränken,  langsam  und  sicher  fortzuschreiten
und  bei  Vereinfachung  des  Lehrverfahrens  wenn  auch  bescheidene,
so  doch  zuverlässige  Erfolge  zu  erzielen.  Die  Sonderung  der  taubstummen
  Zöglinge  nach  der  Begabung  ist  bereits  in  Schleswig,  Leipzig,
Breslau,  Ratibor,  Hamburg,  Berlin,  in  Württemberg,  in  den
hannoverschen  Anstalten  u.  a.  a.  Ö.  durchgeführt.  Zugleich  hat  sich
das  Bestreben  geltend  gemacht,  auch  die  Kinder,  die  so  hochgradig
  schwerhörend  sind,  daß  sie  auf  dem  gewöhnlichen  Wege
die  Sprache  nicht  erlernen  können  und  daher  in  Taubstummenanstalten
unterrichtet  werden  müssen,  ebenfalls  auszusondern  und  in  besonderen
  Klassen,  womöglich  in  besonderen  Anstalten  zu  beschäftigen.
Anfänge  in  dieser  Richtnng  sind  bereits  in  München,  Hamburg,  Würzburg,
  Weißenfels  usw.  gemacht  worden.  In  der  neubegründeten
Taubstummenanstalt  zu  Neuenheim  bei  Heidelberg  befinden  sich  ausschließlich
  Kinder  mit  Hörspuren.  Die  Lehrtätigkeit  an  solchen
Kindern  ist  bis  jetzt  zu  wenig  geklärt  und  in  ihren  Erfolgen  noch
nicht  genügend  gesichert,  als  daß  sich  darüber  ein  abschließendes
Urteil  fällen  ließe.

Es  sind  in  Deutschland  auch  schon  Anfänge  in  der  Errichtung
von  Vorschulen  für  taubstumme  Kinder  gemacht  worden.  Die
älteste  Vorschule  befindet  sich  in  Plauen  bei  Dresden.  Eine  solche
Schule  ist  auch  in  Berlin  und  Guben.  Die  Vorschulen  sind  organisch
mit  Taubstummenanstalten  verbunden.

In  Berlin  besteht  seit  1894  ein  Kindergarten  für  taubstumme
  Kinder,  der  aus  privaten  Mitteln  erhalten  wird.

Während  noch  vor  wenigen  Jahrzehnten  die  meisten  Taubstummenanstalten
  in  ungeeigneten  Gebäuden  oder  in  Mietsräumen
untergebracht  und  kaum  mit  dem  notwendigsten  ausgestattet  waren
und  ein  kümmerliches  Dasein  fristeten,  hat  man  fast  allerorten  stattliche
  Gebäude  die  zum  Teil  nicht  mit  Unrecht  als  Paläste  bezeichnet
  werden  können,  für  sie  errichtet.  Die  Klassenzimmer  sind