360  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

hell  und  geräumig,  die  Ausstattung  derselben  mit  Subsellien,  Lehrmitteln
  usw.  ist  reich  und  zweckentsprechend.  Selten  fehlen  ein
Zeichensaal,  eine  Turnhalle  und  eine  Aula.  In  den  Internaten  findet
man  gesunde  Wohn-  und  luftige  Schlafräume,  Bade-  und  Krankenzimmer,
  Speise-  und  Waschsaal;  auch  Werkstätten  für  den  Handfertigkeitsunterricht
  sind  nicht  selten.  Da,  wo  noch  ungeeignete
Räumlichkeiten  bestehen,  wird  voraussichtlich  in  nicht  allzu  ferner
Zeit  Neues,  Zweckmäßigeres  geschaffen  werden.

Alle  die  prächtigen  äußeren  Einrichtungen,  so  sehr  ihr  Wert
auch  anerkannt  werden  muß,  machen  noch  nicht  eine  gute  Anstalt
aus;  das  wichtigste  in  einer  solchen  sind  die  Lehrkräfte.  Während
man  in  früheren  Zeiten  bei  der  Bestallung  von  Lehrern  wie  für  die
Volks-  so  auch  für  die  Taubstummenschule  nicht  sehr  wählerisch  war
und  wählerisch  sein  konnte,  legte  man  mit  der  Vermehrung  der
Schullehrerseminare  und  deren  zweckmäßiger  Ausgestaltung,  mit  der
Vertiefung  der  Unterrichtsmethode  und  mit  den  höheren  Anforderungen
  an  die  Schulleistungen  zugleich  höheren  Wert  auf  die  Lehrervorbildung.
  Wenn  das  auch  den  Taubstummenanstalten  zugute  kam,
so  muß  es  doch  als  ein  Übelstand  bezeichnet  werden,  daß  solche
Männer  in  die  Anstalten  eintraten  und  hier  die  volle  Lehrerarbeit
übernehmen  mußten,  die  von  der  Eigenart  des  Taubstummenunterrichts
  keine  Ahnung  hatten;  denn  dieser  Unterricht  bietet  in  seinen
Ausgängen,  seiner  Vermittlung,  seinen  Fortgängen  und  Zielen  soviel
Eigenartiges,  er  erfordert  eine  so  eingehende  Kenntnis  des  Wesens
der  Taubstummen,  daf3  nur  eine  längere  Vorbereitungszeit  für  die
Lehrer  imstande  ist,  um  mit  dem  rechten  Erfolg  in  einer  Taubstummenanstalt
  zu  arbeiten.

Zu  dieser  Erkenntnis  sind  die  maßgebenden  Organe  sehr  bald
gekommen  und  haben  daher  dahin  gestrebt,  Vorbereitungsstätten
für  Taubstummenlehrer  zu  schaffen.  Preußen  tat  in  dieser  Richtung
  den  ersten  Schritt  und  überwies  schon  vom  Jahre  1812  ab  der
Königlichen  Taubstummenanstalt  in  Berlin  Lehrer  zur  Ausbildung  für
den  Taubstummenunterricht;  gleichen  Zwecken  sollten  die  vom  Staate
errichteten  Taubstummenanstalten  zu  Königsberg  i.  Pr.  (1817)  für  den
Östen,  und  Kentrop  bei  Münster  (1817)  für  den  Westen  des  Landes
dienen.  Die  Ausbildungsangelegenheit  gewann  im  Laufe  der  Zeit
immer  festere  Gestalt,  und  wenn  auch  die  Möglichkeit  gegeben  war,
in  den  Provinzialanstalten  Lehrer  für  den  Taubstummenunterricht  vorzubereiten,
  so  verblieb  doch  der  Königlichen  Anstalt  zu  Berlin  die
ITauptarbeit  auf  diesem  Gebiete.  Vom  Jahre  1882  ab  werden  an