362  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

Die  Kursteilnehmer  werden  in  die  Unterrichtsmethode  aller  I.chrfächer  der  Taubstummenschule
  eingeführt  werden,  sowie  Unterricht  in  der  Phonetik  und  in  der  Entwicklung
  die  Sprachlaute  erhalten,  wobei  zu  methodischen  Zwecken  auch  die  englische  (oder
französische)  Sprache  herangezogen  werden  soll.  Universitätsprofessor  Dr.  Bezold  und  ein
Assistent  desselben  werden  mit  Demonstrationen  verbundene  Vorträge  zur  Einführung  in
die  Untersuchung  des  Taubstummenohres,  dann  über  Anatomie  und  Physiologie  der  Sprechwerkzeuge,
  des  Auges  und  Ohres  halten  ...  .

Den  Abschluß  des  Kursus  soll  eine  Prüfung  bilden.

Seitens  des  Königlichen  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen-  und  Schulangelegenheiten
  wird  beabsichtigt,  die  Königlichen  Regierungen,  Kammern  des  Innern,
anzuweisen,  künftighin  an  den  denselben  unterstehenden  Taubstummenanstalten  und
-Schulen  nur  mehr  solche  Lehrer  und  Lehrerinnen  anzustellen  oder  zur  Verwendung  gelangen
  zu  lassen,  welche  nach  vorausgegangrenem  Kursbesuche  dieser  Prüfung  mit  Erfolg
sich  unterzogen  haben.“

Den  Kursteilnehmern  kann  im  Bedarfsfalle  eine  Beihilfe  aus
Staatsmitteln  im  Monatsbetrag  bis  zu  100  M.  bewilligt  werden.

Durch  die  Ausbildungskurse  und  die  Forderung  einer  Prüfung
ist  die  Vorbildung  der  Taubstummenlehrer  eine  sorgfältigere  und
gründlichere  geworden,  als  das  früher  der  Fall  war.  In  den  Reihen
der  deutschen  Taubstummenlehrer  macht  sich  jedoch  das  schätzenswerte
  Streben  geltend,  die  wissenschaftliche  Ausbildung  der  angehenden
  Taubstummenlehrer  zu  steigern.  Das  ist  im  besondern  in  der
VI  Bundesversammlung  deutscher  Taubstummenlehrer  zum  Ausdruck
ockonmen,  die  u.  a.  folgende  Beschlüsse  einmütig  gefaßt  hat:

„Die  Höhe  der  crzieherischen  Aufgabe  und  die  Schwierigkeit
des  unterrichtlichen  Problems  der  Taubstummenbildung  rechtfertigt
die  Forderung  einer  gründlichen  wissenschaftlichen  Vorbildung  der
Taubstummenlehrer  neben  ihrer  praktischen  Ausbildung.

Als  Grundlage  der  Didaktik  und  speziellen  Methodik  des  Faches
ist  erforderlich  die  Kenntnis  der  allgemeinen  Pädagogik  in  wissenschaftlicher
  Form,  die  Kenntnis  der  Psychologie,  vor  allem  auch  in
ihren  Abzweigungen  der  Kinderpsychologie,  Psychopathologie  und
Sprachpsychologie,  die  Kenntnis  vom  Bau  und  von  der  Funktion  der
Sprachwerkzeuge  und  Sprachsinne  und  der  darauf  gegründeten
Phonetik.  Aus  allgemein  methodischen  Gründen  und  zur  Förderung
des  unumgänglich  notwendigen  Studiums  der  Fachliteratur  und  der
Geschichte  des  Taubstummen-Bildungswesens  ist  wünschenswert  die
Kenntnis  fremder  Sprachen.

Die  in  den  verschiedenen  deutschen  Ländern  bestehenden  Einrichtungen
  zur  Ausbildung  von  Taubstummenlehrern  genügen  diesen
Forderungen  nicht  in  vollkommener  Weise  und  sind  zeitgemäß  umzugestalten.
  Vor  allem  ist  zu  erstreben,  die  Ausbildung  der  Taubstummenlehrer
  mit  der  Universität  in  \Verbimdung  zu  setzen.