Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  3065

den  er  verfolgt.  Innerhalb  der  Zweigvereine,  die  in  der  Regel  alljährlich
  zusammentreten,  herrscht  ein  außerordentlich  reges  Leben
und  Streben.  Alle  drei  Jahre  findet  eine  Bundesversammlung  statt,
in  der  in  erster  Linie  brennende  Fragen  der  Taubstummenbildung
zur  Erörterung  kommen.  Die  Behörden  hegen  das  lebhafteste  Interesse
  für  die  Bestrebungen  des  Bundes,  was  u.  a.  daraus  hervorgeht,
daß  die  Regierungen  regelmäßig  die  Dezernenten  des  Taubstummen-Bildungswesens
  zu  den  Bundesversammlungen  entsenden.

In  dem  Königlichen  Zentral-Taubstummeninstitut  zu  München
finden  alljährlich  Kurse  für  Ohrenärzte  und  Taubstummenlehrer
  statt,  in  denen  die  ersteren  in  die  Art  und  Weise  der  Untersuchung
  des  Taubstummenohres  und  dessen  Behandlung  eingeführt
werden  und  die  letzteren  den  „Sprachunterricht  durch  das  Ohr“
kennen  lernen  sollen.  Da  in  Preußen  auf  diesen  Unterricht  bisher
ein  besonderes  Gewicht  nicht  gelegt  wird,  so  hat  man  hier  von  ähnlichen
  Kursen  abgesehen.  Wohl  aber  hält  man  eine  spezialistische
Untersuchung  und  Behandlung  der  Taubstummen  für  außerordentlich
wichtig.  Die  preußische  Staatsregierung  hat  deshalb  bei  der  Königlichen
  Taubstummenanstalt  zu  Berlin  Lehrkurse  für  die  Ausbildung
  von  Ärzten  an  Taubstummenanstalten  auf  diesem
Gebiete  eingerichtet  und  einen  Lehrplan  aufgestellt,  dem  wir  folgendes
entnehmen:

1.  Die  Tätigkeit  des  Schularztes:  Aufgabe  des  Schularztes;
Schulkrankheiten;  ihre  Erkennung  und  Verhütung;  Schulhygienisches:
Heizung,  Lüftung,  Beleuchtung,  Subsellien  u.  dergl.

2.  Die  Taubheit,  sowie  Untersuchung  und  Behandlung  des  Ohres
und  des  Nasenrachenraumes:  Ursache  der  Taubheit,  Hörvermögen
der  Taubstummen,  Hörprüfung;  Untersuchungsmethoden  des  Ohres,
der  Nase  und  des  Nasenrachenraumes;  Anatomie  des  Ohres  und  der
Nase;  Prophylaxe  und  Heilbarkeit  der  Taubheit;  Behandlung  des
OÖhres,  der  Nase  und  des  Nasenrachenraumes.

3.  Untersuchung  und  Behandlung  der  Rachenhöhle  und  des
Kehlkopfes:  Untersuchungsmethoden;  Anatomie  der  Rachenhöhle  und
des  Kehlkopfes;  pathologische  Verhältnisse  bei  Taubstummen  mit
Demonstrationen  an  Kindern  und  Besprechung  der  Behandlung.

4.  Untersuchung  und  Behandlung  des  Auges:  Anatomie  und
Physiologie  des  Auges;  Handhabung  des  Augenspiegels,  Refraktionsbestimmung;
  die  Lehre  von  der  Brillenverordnung;  Augenkrankheiten;
Beschaffenheit  der  Augen  in  ihrem  Einflusse  auf  die  Berufswahl.

5.  Physiologie,  Psychologie  und  Pathologie  der  Sprache: