370  T'ıaubstummen-  und  Blindenunterricht.

Bildungswesen  nach  außen  und  innen  segenbringende  Folgen  zeitigte.
Die  Leistungen  auf  dem  Gebiete  des  Lautsprachunterrichtes  steigerten
sich  mehr  und  mehr,  und  auch  diejenigen,  die  begeisterte  Anhänger
der  Zeichenmethode  waren,  konnten  den  eminent  praktischen  und
idealen  Wert  der  deutschen  Methode  nicht  verleugnen.  Es  war  zwar
ein  beschwerlicher  und  weiter  Weg,  den  der  deutsche  Taubstummenlehrer
  mit  seinen  Schülern  von  der  Feststellung  des  ersten  Lautes
bis  zum  freien  Sprechen  und  sichern  Abschen  der  Sprache  vom
Munde  zu  durchwandern  hatte,  und  gar  manchmal  wollte  er  an  sich
und  seiner  Arbeit  verzweifeln;  doch  der  Gedanke,  Menschenseelen  zu
retten,  und  die,  denen  die  Natur  so  viel  versagt  hat,  zu  berechtigten
Mitgliedern  der  menschlichen  Gesellschaft  zu  machen,  gab  ihm
immer  wieder  Kraft  und  Mut,  sein  mühevolles  Tagewerk  zu

vollbringen.
Wenn  die  Lautsprachmethode  immer  mehr  an  Boden  gewann,
wenn  dieselbe  —  auch  im  Auslande  —  immer  mehr  Anhänger  fand,

so  ist  das  dem  Fleiffe  und  der  Ausdauer  der  deutschen  Taubstummen-Ichrer
  zu  danken.  Es  war  nur  der  Ausdruck  der  bei  den  Bildnern
der  Gchörlosen  allmählich  zum  Durchbruch  kommenden  Anschauungen,
als  der  erste  Kongreß  zur  Verbesserung  des  Schicksales  der  Taubstummen
  zu  Paris  (1878)  den  Antrag  fast  einstimmig  zum  Beschluß
erhob:  „Nach  langer  und  reiflicher  Erwägung  erklärt  der  Kongreß,
daß,  obgleich  die  natürliche  Zeichensprache  als  erstes  Verständigungsmittel
  zwischen  Lehrer  und  Schüler  gestattet  ist,  die  Lautsprachmethode
  vor  der  der  Zeichensprache  den  unbestrittenen  Vorzug  verdient,
  und  dies  gründet  sich  auf  die  in  allen  Ländern  Europas  und
selbst  in  Amerika  gemachten  Erfahrungen.“  Der  zweite  internationale
Taubstummenlehrer-Kongreß  zu  Mailand  (1880)  schloß  sich  dieser  F.rklärung
  vollständig  an  und  präzisierte  die  an  den  Taubstummenunterricht
  zu  stellenden  Forderungen  noch  schärfer,  indem  er  folgende
Beschlüsse  faßte:

1.  „In  der  Überzeugung  von  der  unbestrittenen  Überlegenheit
der  Lautsprache  gegenüber  der  Gebärdensprache,  insofern  jene  die
Taubstummen  dem  Verkehre  mit  der  hörenden  Welt  wiedergibt  und
ihnen  ein  tieferes  Eindringen  in  den  Geist  der  Sprache  ermöglicht,
erklärt  der  Kongreß,  dat  die  Anwendung  der  Lautsprachmethode
bei  der  Erziehung  und  dem  Unterricht  der  Taubstummen  der  der  Gebärdensprache
  vorzuziehen  sei.“

2.  „In  Erwägung,  daß  die  gleichzeitige  Anwendung  der  Gebärdensprache
  und  des  gesprochenen  Wortes  den  Nachteil  mit  sich