Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  3a

führt,  daß  dadurch  das  Sprechen,  das  Absehen  von  den  Lippen  und
die  Klarheit  der  Begriffe  beeinträchtigt  wird,  erklärt  der  Kongreß,
daß  die  reine  Lautsprachmethode  vorzuziehen  sei.“

Es  war  ein  etwas  kühner  Sprung,  der  von  der  Gebärdensprache
als  Grundlage  des  gesamten  Unterrichts  bis  zur  vollständigen  Beseitisung
  dieser  Sprache  aus  den  Taubstummenanstalten  —  allzukühn,  als
daß  er  von  jedem  Taubstummenlehrer  hätte  ausgeführt  werden
können,  und  wenn  es  wohl  auch  ein  vergebliches  Bemühen  sein
dürfte,  die  Gebärde  aus  den  Taubstummenanstalten  auszurotten,  so
war  doch  mit  den  Kongreßbeschlüssen  das  erreicht,  was  die  deutschen
Taubstummenlehrer  seit  langem  erstrebt  und  erarbeitet  haben:  die
ausschließliche  Berechtigung  der  lI.autsprachmethode  im  Taubstummenunterricht.


Wer  von  dem  Uhnterrichtsbetrieb  einer  Reihe  deutscher  Taubstummenanstalten
  Kenntnis  genommen  hat,  der  wird,  abgesehen  von
Nebensächlichkeiten,  eine  erfreuliche  Einheitlichkeit  der  Upterrichtsgrundsätze
  beobachten,  die  sich  in  folgendem  zusammenfassen  lassen:

1.  Der  von  den  Taubstummenanstalten  verfolgte  Zweck,  der
dem  der  Volksschule  entspricht,  geht  dahin,  aus  den  Taubstummen
sittlich-religiöse  und  bürgerlich-brauchbare  Menschen  zu  machen.

2.  Zur  Erreichung  dieses  Zweckes  sind  die  Taubstummen  in
dem  Maße  mit  der  Lautsprache  auszustatten,  daß  sie  mündlich  und
schriftlich  Mitgeteiltes  verstehen  und  ihre  Gedanken  in  allgemein  verständlicher
  Weise  mündlich  und  schriftlich  ausdrücken  können.  Zugleich
  sind  sie  in  allen  Kenntnissen  und  Fertigkeiten  —  Gesang  ausgeschlossen
  —  zu  üben,  welche  die  einfache  Volksschule  fordert.

3.  Der  Lautsprachunterricht  ist  bestimmend  für  den  Anfang  und
Fortgang  aller  übrigen  Unterrichtsgegenstände.  Es  bildet  demnach
den  Mittelpunkt  des  gesamten  Unterrichts.  In  ihm  treten  hauptsächlich
  die  Eigentümlichkeiten  des  Taubstummenunterrichts  hervor.

4.  Neben  dem  Sprachunterricht  werden  die  Taubstummen  a)  in
der  Religion,  b)  im  Rechnen,  c)  in  der  Weltkunde  (Geographie,
Geschichte,  Naturkunde  usw.),  d)  im  Schreiben,  e)  im  Zeichnen,  f}  im
Turnen,  g)  in  Knabenhandarbeit  bezw.  in  weiblichen  Handarbeiten
unterrichtet.

5.  Beim  Sprachunterricht  sind  vier  Stufen  zu  unterscheiden:
erste  Stufe:  der  vorbereitende  Sprachunterricht,  der  die  Entwicklung
der  Laute  und  die  Feststellung  der  ersten  Begriffe  zur  Aufgabe  hat;
zweite  Stufe:  der  grundlegende  Sprachunterricht,  bei  dem  es  darauf
ankommt,  eine  sichere  Basis  für  den  weiteren  Unterricht  zu  gewinnen;

24*