Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  373

12.  Die  Sprache  ist  daher  unmittelbar  an  die  die  taubstummen
Schüler  umgebenden  Dinge,  Erscheinungen  und  Verhältnisse  anzuschließen.
  Nur  dadurch  ist  eine  innige  Verbindung  von  Wort  und
Sache  zu  ermöglichen  und  dem  Taubstummen  das  Sprechen  zu  einer
organischen  Geistestätigkeit  zu  machen,  wie  sie  es  bei  dem  Vollsinnigen
  ist.

13.  Um  die  Taubstummen  an  eine  selbstätige  Sprachanwendung
zu  gewöhnen,  ist  in  ihnen  das  Bedürfnis  nach  der  Lautsprache  zu  erwecken.


14.  Das  Bedürfnis  nach  der  Lautsprache  wird  nicht  geweckt,
wenn,  die  mit  den  Taubstummen  in  Verkehr  Tretenden  die  Gebärdensprache
  anwenden.  Der  Gebrauch  dieser  Sprache  ist  zugleich  Veranlassung,
  daß  die  taubstummen  Kinder  die  Lautsprache  ungern  anwenden,
  vom  Munde  Sprechender  nicht  absehen  lernen,  die  Umgangssprache
  nicht  genügend  erlernen,  nur  einen  beschränkten  Sprachschatz
  erwerben,  die  Formen  der  Lautsprache  in  nicht  ausreichendem
Maße  erfassen  und  in  dieser  Sprache  nicht  denken  lernen.

15.  Die  Gebärdensprache  kann  zwar  als  erstes  Mittel  der  Verständigung
  mit  Taubstummen  nicht  entbehrt  werden,  muß  aber  mit
zunehmender  Sprachkraft  der  Kinder  zurücktreten  und  ist  schließlich
möglichst  vollständig  aus  dem  Unterricht  zurückzudrängen.

16.  Als  Erklärungsmittel  der  Sprache  und  zur  Gewinnung  von
Begriffen  dient  nur  die  unmittelbare  Anschauung  der  Sache  oder
deren  Vertreter,  sowie  die  Sprache.

17.  An  den  ersten  Sprachunterricht  schließt  sich  cin  geordneter
Anschauungsunterricht,  der  entweder  in  Verbindung  mit  dem  Lescund
  Sprachunterricht  oder  als  selbständiger  Unterrichtsgegenstand
betrieben  wird.  Er  zieht  sich  durch  die  ganze  Schulzeit  hindurch.

18.  Zweck  des  Anschauungsunterrichts  ist:  Steigerung  der  Aufmerksamkeit,
  Übung  und  Ausbildung  des  Anschauungs-  und  Denkvermögens,
  Bereicherung  mit  Vorstellungen  und  Kenntnissen,  Aneignung
  von  Begriffswörtern,  Übung  in  der  Anwendung  der  gewonnenen
  Sprache  und  Ausbildung  derselben  durch  mündliche  Besprechung
und  schriftliche  Arbeiten.

19.  Der  Anschauungsunterricht  ist:  a)  ein  vorbereitender,  welcher
mit  dem  Artikulationsunterricht  Hand  in  Hand  geht;  b)  ein  grundlegender,
  welcher  den  Schülern  Sprachmaterial  zuführt;  c)  ein  beschreibender,
  der  durch  Beschreibung  verschiedener  Anschauungsobjekte
  die  Vermehrung  des  Sprachstoffes  sowie  das  Verständnis  und
die  richtige  Anwendung  der  Sprachformen  erstrebt;  und  d)  cin  an-