Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  375

2).  Sie  geben  dem  Schüler  sofort  Sprachganze,  ohne  immer
Rücksicht  darauf  zu  nehmen,  ob  die  angewandte  Form  vorbereitet
ist  und  verstanden  wird.

30.  Da  es  von  hoher  Wichtigkeit  für  die  Taubstummen  ist,  dafs
sie  die  Umgangssprache  in  möglichst  umfangreichem  Maße  erlernen,
so  muß  dieselbe  in  jeder  Unterrichtsstunde,  sobald  sich  nur  Gelegenheit
  bietet,  Berücksichtigung  finden.  Das  Erlernte  ist  auch  im  außerunterrichtlichen
  Verkehr  zu  verwenden.

31.  Ein  geordneter  Religionsunterricht  kann  erst  dann  beginnen,
wenn  die  taubstummen  Schüler  im  Besitze  einer  Elementarsprache
sind,  die  eine  segenbringende  Behandlung  des  religiösen  Stoffes  crmöglicht,
  also  nicht  vor  dem  dritten  Schuljahre.

32.  Wenn  der  Religionsunterricht  auch  den  Sprachunterricht
zu  unterstützen,  d.  h.  die  ihm  eigentümliche  Sprache  zu  lehren,  auf
gute  Aussprache  und  richtige  sprachliche  Form  zu  halten  hat,  so
darf  das  sprachliche  Element  doch  niemals  das  religiöse  überwuchern.
Die  Religionsstunde  darf  zu  keiner  Sprachstunde  hinabgedrückt  werden.
Die  hohen  Aufgaben  der  religiösen  Unterweisung,  die  Kinder  zu  Gott
zu  führen,  ernste  Frömmigkeit,  Zucht  und  Sitte  in  die  Herzen  derselben
  zu  pflanzen,  sind  allezeit  im  Auge  zu  behalten.

33.  Um  den  Zweck  des  Religionsunterrichts  zu  erreichen,  muß
der  Taubstumme  a)  mit  den  großen  Taten  Gottes,  wie  sie  uns  im
Alten  und  Neuen  Testament  erzählt  sind,  bekannt  gemacht,  b)  in
die  Glaubens-  und  Sittenlehre  der  Kirche  eingeführt,  c)  zum
würdigen  Gebrauche  der  Sakramente  vorbereitet,  dı  über  die  Bedeutung
  der  kirchlichen  Handlungen  sowie  der  kirchlichen  Feste  und
die  Einrichtung  des  Gottesdienstes  belehrt,  ei  für  die  religiöse  Weiterbildung
  befähigt  und  fi}  für  die  Beteiligung  am  Gottesdienst  empfänglich
  gemacht  werden.

34.  Beim  Religionsunterricht  sind  vier  Stufen  zu  unterscheiden:
erste  Stufe:  der  vorbereitende  Religionsunterricht,  welcher  durch
gelegentliche  Hinweise  auf  Gott  und  durch  Beschreibung  biblischer
Bilder  in  den  Schülern  eine  Vorstellung  von  dem  Dasein  und  den
Taten  Gottes  erweckt;  zweite  Stufe:  der  grundlegende  Religionsunterricht,
  welcher  den  Schülern  die  Heilsgeschichte  im  Zusammenhange
  vorführt  und  die  Grundlage  für  den  konfessionellen  Religionsunterricht
  gibt;  dritte  Stufe:  der  lehrhafte  Religionsuntcerricht,
welcher  auf  das  Leben  in  der  kirchlichen  Gemeinschaft  vorbereitet
und  die  Glaubens-  und  Sittenlehre  der  Kirche  im  Anschlusse  an  den