Das  Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  379

Fortbildungsschule  besuchenden  Zöglinge  fast  ausschließlich  Lehrlinge
sind,  so  können  die  Unterrichtsstunden  nur  in  beschränkter  Zahl
am  Abend  stattfinden.  Als  Lehrgegenstände  der  genannten  Schulen
bestehen:

a)  Lesen,  Sprache,  Aufsatz.  Zur  Benutzung  kommen  einfach
gehaltene  Lesebücher,  sowie  leicht  verständliche  Jugendschriften,  für
die  Privatlektüre  Bücher  aus  der  Anstaltsbibliothek.  Die  Schüler
legen  sich  ein  Wörterbuch  an,  in  das  sie  die  ihnen  zu  erklärenden
Wörter  eintragen.  Pflege  der  Umgangs-  und  Geschäftssprache  wird
stets  berücksichtigt.  Im  Aufsatzunterricht  werden  hauptsächlich  Geschäftsaufsätze
  und  Briefe  geschrieben.

b)  Rechnen.  Der  Rechenunterricht  strebt  Sicherheit  und
Schnelligkeit  im  mündlichen  und  vor  allem  im  schriftlichen  Lösen
praktischer  Aufgaben  aus  den  vier  Spezies  mit  ungleich  benannten
Zahlen,  mit  Dezimalbrüchen,  aus  der  Regel  de  tri,  Lohn-  und
Zinsberechnung,  Kenntnis  der  Kranken-,  Unfall-,  Alters-  und  Invalidenversicherungs-Verhältnisse,
  Berechnung  von  Längen-  und  Flächenmaßen
  an.

c)  Weltkunde.  Die  Weltkunde  vermittelt  die  Kenntnis  der
Gemeinde-  und  Staatseinrichtungen,  der  Miets-  und  Arbeitsverhältnisse,
  der  wissenswerten  Polizeiverordnungen  und  gesetzlichen  Bestimmungen,
  der  Steuerverhältnisse  usw.

d)  Zeichnen  und  Formenlehre.  Beim  Zeichnen  ist  auf  das  (sewerbe
  Rücksicht  zu  nehmen,  das  der  Schüler  betreibt.

An  einzelnen  gut  organisierten  Schulen,  z.  B.  der  mit  der  städtischen
  Taubstummenschule  in  Berlin  verbundenen  Fortbildungsschule
sind  auch  Kurse  für  Mädchen  eingerichtet.

Der  Unterricht  wird  nicht  nur  unentgeltlich  erteilt,  sondern  die
Schüler  erhalten  auch  die  nötigen  Uhterrichtsmittel,  wie  Bücher,
Schreib-  und  Zeichenmaterialien  umsonst.

Da,  wo  die  Gründung  von  Fortbildungsschulen  auf  Schwierigkeiten
  stößt,  sind  Wiederholungskurse  für  erwachsene  Taubstumme
eingerichtet,  so  in  der  Provinz  \Vestfalen.

In  Deutschland  besteht  eine  ganze  Reihe  für  Taubstumme  geschriebener
  Zeitschriften,  die  den  entlassenen  Zöglingen  geistige
Anregung  und  reiche  Gelegenheit  zur  sprachlichen  und  allgemeinen
Fortbildung  bieten.  Die  von  Taubstummenlehrern  herausgegebenen
Zeitschriften,  zum  Teil  vom  Staate  subventioniert,  müssen  als  die
besten  bezeichnet  werden;  es  sind  das:  Streich,  „Blätter  für  Taubstumme“
  (Gmünd  in  Württemberg),  Huschens,  „Taubstummenführer“