380  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

—  für  katholische  Taubstumme  (Trier)  und  Franke,  „Wegweiser  für
Taubstumme“  (Halle  a.  S.).

Auch  die  Einrichtung  von  Unterhaltungsabenden,  die  Ernstes
und  Heiteres  bieten,  in  der  Anstalt  abgehalten  werden  und  frühere
und  gegenwärtige  Schüler  vereinigen,  sowie  die  Heranziehung  der  erwachsenen
  Taubstummen  zu  Anstaltsfesten  (Geburtstag  des  Landesfürsten,
  Stiftungsfest,  Weihnachtsfeier  usw.)  gewähren  manche  geistige
Anregung.

Die  religiöse  Versorgung  der  erwachsenen  Taubstummen
bietet  viele  Schwierigkeiten.  Besuchen  diese  Taubstummen  den
öffentlichen  Gottesdienst  in  der  Kirche  oder  gehen  sie  zum  heiligen
Abendmahl,  so  verstehen  sie  den  Geistlichen  nicht:  sie  langweilen
sich  in  der  Kirche,  und  es  kann  leicht  das  Gegenteil  von  dem  eintreten,
  was  sie  erstreben.  Um  die  Teilnahme  an  den  gottesdienstlichen
  Handlungen  in  etwas  fruchtbar  zu  machen,  gibt  man  den
scheidenden  Zöglingen  das  biblische  Geschichtsbuch  und  das  Religionsbuch,
  sowie  einen  in  einfacher  Sprache  gehaltenen  Auszug  aus  der
Kirchenagende  mit,  nach  dem  sie  den  Gang  der  kirchlichen  Handlungen
  verfolgen  und  im  allgemeinen  das  erfassen  können,  was  der
Geistliche  spricht.

Um  den  Gehörlosen  Gelegenheit  zu  bieten,  an  den  kirchlichen
Feiern  verständnisvollen  Anteil  zu  nehmen,  sind  in  einigen  größeren
Städten,  so  in  Berlin,  Hannover  und  Cassel,  besondere  Gottesdienste
für  Taubstumme  eingerichtet,  die  von  im  Verkehr  mit  Gehörlosen
geübten  und  der  Gebärdensprache  mächtigen  Geistlichen  abgehalten
werden.  Die  Zahl  der  Besucher  dieser  kirchlichen  Versammlungen
steigerte  sich  jedoch  bisweilen  derartig,  daß  es  unmöglich  wurde,  die
Taubstummen  in  ausreichender  Weise  zu  beaufsichtigen,  und  so  entstanden
  mancherlei  Unzuträglichkeiten,  die  nicht  selten  den  Zweck
der  in  bester  Absicht  eingerichteten  Gottesdienste  verdunkelten.  Um
diesen  Übelständen  zu  begegnen,  finden  jetzt  —  wenigstens  ist  das  in
Preußen  der  Fall  —  an  den  Orten,  wo  Taubstummenanstalten  sind,
alljährlich  kirchliche  Feiern  statt,  bestehend  in  Gottesdienst  und
Spendung  der  Abendmahls,  an  denen  sich  die  ehemaligen  Anstaltszöglinge,
  wie  auch  andere  erwachsene  Taubstumme,  die  dem  betreffenden
  Bezirke  angehören,  beteiligen  können.  Den  Unbemittelten
wird  auf  Grund  eines  vom  Anstaltsvorsteher  auszufertigenden  Ausweises
  cine  wesentliche  Vergünstigung  bei  Benutzung  der  Eisenbahn,
zum  Teil  auch  Beköstigung  gewährt.  Im  Königreich  Sachsen  halten
die  Taubstummienlehrer  an  bestimmten  Sonntagen  des  Jahres  in  den