Das  'Taubstummenbildungswesen  im  Deutschen  Reich.  385

unzweifelhaft  vererben,  so  liegt  für  die  Nachkommenschaft  aus  Taubstummenehen
  eine  gewisse  Gefahr  vor.  Die  Möglichkeit  der  Vererbung
  der  Taubstummheit  auf  die  Kinder  ist  besonders  dann  vorhanden,
  wenn  die  Eltern  taub  geboren  sind  und  dieses  Gebrechen
sich  schon  in  aufsteigenden  und  Nebenlinien  vorfindet;  die  Taubheit
tritt  jedoch  selten  in  zwei  direkt  aufeinander  folgenden  Generationen
auf.  In  den  Ehen,  unter  solchen  Gehörlosen  geschlossen,  welche  die
Taubheit  durch  irgend  welche  schädigenden  Einflüsse  erworben  haben,
bestehen  für  die  Nachkommenschaft  die  bezeichneten  Gefahren  nicht.

5.  Taubstummen-Statistik.

In  Deutschland  findet  alle  fünf  Jahre  eine  Volkszählung  statt,
bci  der  jedoch  die  Gebrechlichen,  also  auch  die  Taubstummen  nicht
immer  gesondert  gezählt  werden.  Die  Zählung  der  Taubstummen  in
Preußen  ergab:

Auf  10000  Einwohner  |
|

|  männlice  weibliche  zusammen  "  |
|  männliche  weibliche  zusammen

—  ——  ET  ———  on  .o—  -
_  m  ——

1871  13118  11  197  24315  "  108  9,0  99
1880  15  168  12  626  2774  11,3  9,1  10,2
1895  15699  12  849  28  548  10,0  7,9  9,0
1900  17  075  14308  |  31278  10,0  82  9,1

Vor  1880—1895  ist  ein  nicht  unbedeutender  Rückgang  in  der
Zahl  der  Taubstummen  zu  konstatieren,  der  sich  auch  bei  der  Aufnahme
  in  die  Taubstummenanstalten  erkennen  und  der  sich  daraus
erklären  läßt,  daß  die  seitens  der  Behörden  getroffenen  hygienischen
Maßnahmen,  wie  Absperrung  des  Herdes  solcher  Krankheiten,  die
besonders  geeignet  sind,  die  Taubheit  zu  erzeugen  (Scharlach,  Masern,
Diphtherie  usw.),  das  Krankenversicherungsgesetz,  das  auch  Armen
die  Zuziehung  eines  Arztes  in  Krankheitsfällen  viel  eher  ermöglicht  als
früher,  und  der  zunehmende  Volkswohlstand  ihren  wohltätigen  Einfluß
ausgeübt  haben.  Der  geringe  Zugang  an  Taubstummen  von  1895—  1900
ist  ohne  Bedeutung  und  hat  offenbar  in  Zufälligkeiten  seinen  Grund.

Über  die  Zahl  der  Taubgeborenen  und  Taubgewordenen  enthält
die  Statistik  keine  Zahlenangaben;  diese  würden  auch  keine  sonderliche
  Bedeutung  haben,  da  es  in  den  meisten  Fällen  unmöglich  ist,
festzustellen,  ob  ein  Kind  von  Geburt  an  kein  Gehör  besitzt  oder
dieses  erst  später  verloren  hat.  Die  Hörorgane  des  neugeborenen
Kindes  sind  so  zart  und  empfindlich,  daß  eine  leichte  Erkältung,  ein
Fall,  ein  Stoß  gegen  den  Kopf  und  dergl.  ihre  Zerstörung  herbeiführen
  können.  Es  läßt  sich  daher  mit  Gewißheit  annehmen,  daf3

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  III.  25