Das  Blindenunterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  393

Viertel  des  Jahrhunderts  über  die  genannten  drei  Erziehungsanstalten
nicht  hinaus.

3.  Ausbreitung  der  Blindenanstalten  in  Deutschland.
Bald  regte  es  sich  jedoch  besonders  unter  dem  Einfluß  der  Wiener
Blindenanstalt  recht  lebhaft  in  Süddeutschland.  Bayern  ging  mit
der  Gründung  der  Blindenanstalt  in  Freysing-  München  1826  voran,  dem
Baden  mit  Bruchsal-IIivesheim  noch  in  demselben  Jahre,  Württemberg
  mit  Stuttgart  im  nächsten  Jahre  sich  anschloß,  während  in
Norddeutschland  Braunschweig  unter  Professor  Dr.  Lachmann,  dem
Bruder  des  berühmten  Philologen,  1829  und  Hamburg  unter  Professor
Dr.  Gülich  1830  folgten.  Ferner:  1832  Gmünd  (Württemberg),  Halle  a/S.
1833  (Provinz  Sachsen),  1837  Frankfurt  a/M.  (Provinz  Hessen),  1842
Paderborn  (Westfalen),  1843  Hannover,  1845  Düren  (Rheinprovinz)  und
Freiburg  in  Baden,  1846  Königsberg  i/Pr.,  1847  Soest  (Westfalen),  1850
Stettin  ;P.  und  Friedberg  (Hessen),  1853  Bromberg  (Posen)  und  Würzburg
  (Bayern),  1857  Illzach  (Elsaß,  damals  noch  französisch),  1858  Weimar
(Großherzogtum  Sachsen)  und  Barby  (Provinz  Sachsen),  1861  Wiesbaden
  (Provinz  Hessen),  1862  Kiel  (Schleswig-Holstein),  1864  Neukloster
  (Mecklenburg),  1865  Leipzig  (Königreich  Sachsen),  1860
Heiligenbronn  (Württemberg),  1885  Ursberg-Pfaffenhausen  (Bayern),
1886  Königsthal  (Westpreußen),  1889  Augsburg  (Bayern),  1895  Still
(Elsaß),  1896  Bremen,  1899  Neuwied  (Rheinland),  1900  Königswusterhausen
  (Provinz  Brandenburg).

4.  Äußere  Entwicklung  der  Anstalten.  Einige  dieser  Anstalten
  sind  im  Laufe  der  Zeit  zu  ihrem  Vorteil  verlegt  worden,
andere  konnten  sich  wegen  unzureichender  Mittel  oder  Lehrkräfte
nicht  halten,  lebten  aber  später  untergünstigeren  Bedingungen  wieder  auf.
So  stellte  die  1829  eröffnete  Braunschweiger  Privatanstalt  1874  ihre
Tätigkeit  ein,  indem  sie  ihre  Zöglinge  der  Anstalt  in  Hannover  überwies,
  erstand  aber  1894  neu  und  zwar  nun  als  Staatsanstalt.e.  In  der
Provinz  Sachsen  mußte  die  Hallesche  Anstalt,  die  seit  1833  sich
mühte,  wegen  Mängel  in  der  inneren  Einrichtung  1849  aufgelöst
werden;  doch  nahm  Barby  1858  die  Arbeit  wieder  auf,  wo  1898  nur
eine  Zweiganstalt  zurückblieb  für  erwachsene  und  schwächere  Zöglinge,
  während  die  Hauptanstalt  in  eine  großartige  Anlage  nach  Halle
übersiedelte  und  dort  auch  die  Blinden  des  Herzogtums  Anhalt,  die
bis  dahin  die  Königl.  Preußische  Blindenanstalt  besuchten,  zur  Ausbildung
  aufnimmt.

Ähnlich  wie  Anhalt  verfahren  die  übrigen  Norddeutschen  Kleinstaaten,
  soweit  sic  ciner  eigenen  Blindenerziehungsstätte  entbehren.