414  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

linge,  wie  auch  hinsichtlich  der  darauf  gegründeten  Schätzungen  und
Folgerungen.

18.  Übersicht  der  Anstalten.  Einen  Überblick  über  Lage,
Art  und  Umfang  der  einzelnen  Anstalten  möge  vorstehende  Zusammenstellung
  bieten,  die  zwar  auf  den  sorgfältigsten  Ermittelungen  beruht,
aber  dennoch  bei  der  großen  Verschiedenartigkeit  der  Verhältnisse
einen  Anspruch  auf  unbedingte  Genauigkeit  nicht  erheben  darf.

Demnach  zählen  wir  im

Königreich  Preußen  .  .  16  Ausbildungs-  und  14  Fürsorgeanstalten
in  den  übrigen  Bundesstaaten
  .  .  2.  2  .2..2.419  .  „  12

”

im  ganzen  also  .  35  Ausbildungs-  und  26  Fürsorgeanstalten.

Davon  sind  unter  a)  11  staatliche,  11  Provinzial-  und  2  städtische
(im  ganzen  also  24  öffentliche  Blindenbildungsanstalten)  und  11  Privat-,
d.  h.  Vereins-  oder  Stiftungsanstalten.

Als  paritätisch  sind  diejenigen  Anstalten  bezeichnet,  welche
Zöglinge  verschiedener  Konfessionen  aufnehmen  und  dem  religiösen
Bedürfnis  derselben  Rechnung  tragen.  Ihre  Zahl  beträgt  26.  Einen
ausgesprochen  konfessionellen  Charakter  tragen  nur  neun  Anstalten
unter  a,  und  zwar  sind  4  evangelisch,  5  katholisch.  Die  Fürsorgeanstalten
  sind  mit  drei  Ausnahmen  sämtlich  paritätisch.

Die  Gesamtheit  der  bisher  von  deutschen  Blindenanstalten
  aufgenommenen  Blinden  läßt  sich  bei  der  Lückenhaftigkeit
  der  Unterlagen  nicht  mit  Sicherheit  angeben.  Jedoch  darf
man  ihre  Zahl  für  die  preußischen  Anstalten  auf  rund  8200,  für
die  außerpreußischen  auf  4800  schätzen,  sodaß  sich  im  ganzen
die  Summe  von  etwa  13000  Zöglingen  ergibt.

19.  Lage  der  Anstalten.  Die  überwiegende  Mehrzahl  der
Anstalten  liegt  in  Großstädten  in  Rücksicht  auf  den  leichteren  Absatz
  der  Blindenarbeiten,  welcher  zu  den  Vorbedingungen  der  gewerblichen
  Ausbildung  gehört.  Zuweilen  leidet  jedoch  unter  dieser
Lage  dic  Gesundheitspflege  der  Zöglinge,  da  der  häufig  eingebaute
Garten  nicht  hinreichend  Gelegenheit  zur  Bewegung  in  frischer  Luft
gewährt.  Wo  es  aber  die  Verhältnisse  irgend  gestatteten,  ist  auf
ausgedehnte  Gartenanlagen  Bedacht  genommen.  In  dieser  Beziehung
  sind  die  in  Vororten  gelegenen  Anstalten,  wie  Steglitz  bei
Berlin  und  Königsthal  bei  Danzig,  besonders  begünstigt.  Zu  ersterer
gehört  ein  Park  von  2  Hektar,  zu  letzterer  ein  solcher  von
12  Hektar  mit  Teichen  und  Anhöhen,  von  wo  aus  die  Blinden  das