416  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

ebendort  eine  Abteilung  zur  gewerblichen  Ausbildung  blinder
Männer,  dann  in  Königswartha  bei  Bautzen  eine  Zweiganstalt  zur
Ausbildung  blinder  Frauen,  ein  Asyl  für  erwerbsunfähige  blinde
Frauen  und  Männer  und  eine  Erziehungsanstait  für  schwachsinnige
Blinde.

In  Steglitz  ist  dagegen  alles  vereinigt:  Vorschule,  Hauptanstalt,
Arbeitsheim  für  Frauen,  Arbeitsheim  für  Männer  und  ein  Königliches
  Museum  für  Blindenunterricht,  das  z.  Zt.  noch  mietsweise  in
dem  einen  Blindenheim  untergebracht  ist,  demnächst  aber  ein  eigenes
würdiges  Gebäude  erhalten  soll.  Nur  das  vom  Fürsorgeverein  geplante
  Feierabendhaus  wird  bei  der  Bahnstation  Rehbrücke  unweit
Potsdam  in  waldiger  Umgebung  errichtet  werden  und  ist  dann  von
Steglitz  aus  mit  Hilfe  der  Eisenbahn  in  einer  Stunde  zu  erreichen.

Die  Anforderungen  an  die  Baulichkeiten  der  Blindenerziehungsanstalten
  werden  noch  durch  den  Umstand  erhöht,  daß  alle  für
männliche  und  weibliche  Zöglinge  bestimmt  sind,  die  höchstens
bis  zum  zehnten  Lebensjahre  gemeinsame  Wohn-  und  Spielräume
haben.  Dann  tritt  eine  Trennung  der  Geschlechter  wenigstens  teilweise
  ein.  Wir  finden  in  demselben  oder  in  verschiedenen  Gebäuden
  gesonderte  Schlafsäle,  Wohnräume  und  Krankenzimmer,  soweit
  möglich  auch  gesonderte  Werkstätten,  Spielplätze  und  Spazierwege
  im  Garten,  aber  gemeinsame  Schulklassen,  Speise-  und  Festsäle,
  die  größeren  Räume  mit  zwei  Eingängen  für  Knaben  und
Mädchen.

Auffallend  ist  das  Vorherrschen  der  männlichen  Zöglinge,
  deren  Zahl  im  Durchschnitt  fast  doppelt  so  groß  wie  die  der
weiblichen  Zöglinge  ist,  obwohl  das  Verhältnis  der  überhaupt  vorhandenen
  männlichen  und  weiblichen  Blinden  dem  von  4  zu  3  nahe
kommt.  Die  blinden  Mädchen  werden  aber  von  den  Müttern  häufiger
im  Hause  zurückgehalten,  weil  sie  im  allgemeinen  schwächlicher  als
blinde  Knaben  sind,  zu  Hause  leichter  beschäftigt  werden  können
und  die  Notwendigkeit  ihrer  Ausbildung  den  Eltern  weniger  einleuchtet
  als  bezüglich  der  Söhne.  —  Die  Baulichkeiten  und  Grundstücke
  der  deutschen  Blindenbildungs-  und  Blindenfürsorgeanstalten
stellen  einen  Gesamtwert  von  rund  14  Millionen  M.  dar.

21.  Aufnahmebedingungen.  Die  Aufnahmebedingungen
richten  sich  nach  dem  näheren  Zweck,  dem  Umfang  und  den  Mitteln
der  einzelnen  Anstalten.  Sämtliche  Anstalten  nehmen  außer  völlig
Blinden  auch  hochgradig  Schwachsichtige  auf,  die  ihre  Schulund
  Berufsbildung  auf  gewöhnlichem  Wege  nicht  finden  können  oder