418  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

stehen  in  Deutschland  zurzeit  14  (7  in  Preußen  und  7  in  den  übrigen
Bundesstaaten).

Ferner  haben  die  größeren  Anstalten  neuerdings  Vorkehr  getroffen,
  auch  Spät-Erblindete,  die  im  Mannes-  oder  Frauenalter
stehend,  mit  dem  Augenlicht  zugleich  ihre  Berufsstellung  und  Erwerbstätigkeit
  verloren  haben,  aufzunehmen,  um  sie  von  neuem  erwerbsfähig
  zu  machen  und  ihnen  Gelegenheit  zur  Erlernung  des  Lesens
und  Schreibens  der  Blindenschrift  zu  geben.  Eine  bestimmte  Alter:-grenze
  wird  bei  der  Aufnahme  dieser  Unglücklichen  meistens  nicht
gezogen;  nur  ein  Nachweis  der  Bildungsfähigkeit,  Gesundheit  und
Unbescholtenheit  wird  verlangt.  Teils  sind  für  sie  besondere  Zweiganstalten
  eingerichtet,  wie  im  Königreich  Sachsen,  in  der  Rheinprovinz,
  teils  wohnen  die  Spät-Erblindeten  im  Blindenheim  oder
einzeln  bei  den  Bürgern  und  kommen  zur  Unterweisung  und  Arbeit
in  die  Hauptanstalt.  Jedenfalls  ist  dafür  gesorgt,  daß  ein  stetes  Bcisammensein
  derselben  mit  den  jüngeren  Zöglingen,  das  mit  erzichlichen
  Nachteilen  verbunden  wäre,  nicht  stattfindet.  Auch  muß
denen,  die  als  Erwachsene  in  eine  Blindenanstalt  eintreten,  wenn  sie
die  Arbeitslust  nicht  verlieren  sollen,  mehr  Freiheit  gewährt  werden,
als  den  noch  im  Jünglingsalter  stehenden  Internatszöglingen.

Meldet  sich  ein  Spät-Erblindeter,  dessen  Vorleben  die  Aufnahme
in  den  Anstaltsverband  verbietet,  so  wird  ihm  unter  Umständen  dadurch
  geholfen,  daß  man  ihn  bei  einem  tüchtigen  ehemaligen  Zögling,
der  als  selbständiger  Handwerker  arbeitet,  zur  Ausbildung  unterbringt.
  Sehenden  Meistern,  die  mit  Blinden  nicht  umzugehen  wissen,
fehlt  zur  Lösung  solcher  Aufgabe,  selbst  wenn  sie  sich  dazu  herbeilassen,
  meistens  Geschick  und  Geduld;  auch  beanspruchen  sie  eine
zu  hohe  Entschädigung.

22.  Aufgabe  und  Gliederung  der  Blindenbildungsanstalt.
Widmen  wir  nunmehr  unsere  Aufmerksamkeit  dem  inneren  Betriebe
  der  deutschen  Blindenanstalten!  Die  Aufgabe  einer
Blindenerziehungsanstalt  besteht  nach  deutscher  Auffassung  darin,  die
ihr  anvertrauten  Zöglinge  durch  Pflege,  Zucht  und  Unterricht  in
Schule  und  Werkstatt  von  den  Fesseln,  in  die  der  Mangel  des  Augenlichts
  den  Menschen  schlägt,  nach  Möglichkeit  zu  befreien  und  sie  zu
geistiger  Klarheit,  sittlich-  religiöser  Festigkeit  und  gewerblicher
Tüchtigkeit  heranzubilden.  Demgemäß  müssen  die  Zöglinge  in  der
Blindenanstalt  nicht  nur  die  allgemeine  Schulbildung,  sondern  auch
eine  gründliche  Berufsbildung  empfangen,  sodaf3  jede  Anstalt  sich
in  eine  Schulabteilung  und  Berufsabteilung  gliedert.  Der  Über-