Da»  Blindenunterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  419

tritt  aus  der  einen  in  die  andere  erfolgt  mit  der  Konfirmation  der
Zöglinge,  d.  h.  im  15.  oder  16.  Lebensjahre.  Doch  wird  die  Berufsbildung
  schon  während  der  Schulzeit  angebahnt,  und  der  Fortbildungsunterricht
  hört  erst  mit  der  Vollendung  der  gewerblichen  Ausbildung
  auf.

Die  Schulabteilung  setzt  sich  fast  überall  aus  mehreren  aufsteigenden
  Klassen  zusammen,  deren  Zahl  von  der  Menge  der  Schüler
und  den  verfügbaren  Lehrkräften  abhängt  und  wenigstens  2,  höchstens  7
beträgt.  Davon  entfallen  in  Vollanstalten  1  bis  2  Klassen  auf  die
Vorschule,  die  übrigen  auf  die  Hauptschule  für  Zöglinge  von  10  bis
15  Jahren.  Als  höchste  Zahl  der  Schüler  einer  Klasse  gilt  für
normale  Verhältnisse  die  Zahl  12,  weil  sonst  der  überaus  wichtigen
Forderung  der  Individualisierung  nicht  genügt  werden  kann.  JDie
Vereinigung  zweier  Klassen  in  einzelnen  Fächern,  die  man  hier  und
da  antrifft,  ist  nur  ein  Notbehelf.  Für  den  Musik-,  Turn-  nnd  Handfertigkeits-Unterricht
  werden  besondere  Gruppen  gebildet,  deren  Anzahl
  und  Umfang  sich  nach  dem  wechselnden  Bedürfnis  richtet.

23.  Lehrplan.  Bei  der  Aufstellung  des  Lehrplanes  für  die
Blindenanstalt  kommen  nach  der  neuerdings  in  Steglitz  zum  Ausdruck
gelangten,  behördlich  anerkannten  Auffassung  folgende  Erwägungen
und  Besonderheiten  in  Betracht.

Die  Blindheit  hindert  das  Kind  an  freier  Bewegung  und  übt
dadurch  auf  die  gesamte  äußere  Entwicklung  einen  äußerst  nachteiligen
  Einfluß  aus,  der  in  zunehmender  körperlicher  Schlaffheit,
Unbeholfenheit  und  Unsicherheit,  in  mangelhafter  Haltung  und
mancherlei  üblen  Angewohnheiten  hervortritt.  Diese  Schäden  sind
durch  frühzeitige  und  ausgedehnte  Pflege  des  Turnens  und  der  Bewegungsspiele,
  durch  Spaziergänge  und  Ausflüge  zu  bekämpfen  und
zu  beseitigen.

Während  das  sehende  Kind  durch  die  Fülle  der  Gesichtseindrücke
zu  unausgesetzter  Beschäftigung  und  zum  Gebrauch  seiner  Hände
angeregt  wird,  hemmt  die  Blindheit  die  Entwicklung  des  Nachahmungs-
  und  Tätigkeitstriebes  und  führt  so  vor  allem  zu  einer  verhängnisvollen
  Verkümmerung  der  Hände,  die  kraftlos  und  ungeschickt
  bleiben  und  selbst  für  die  einfachsten  Verrichtungen  unbrauchbar
  erscheinen.  Der  Blinde  aber  soll  gerade  mit  der  Hand
sehen  und  schaffen  lernen  —  sie  soll  ihm  Auge  und  Werkzeug
werden  —;  deshalb  ist  dafür  zu  sorgen,  daß  durch  Anleitung  zu
mannigfacher  Handfertigkeit  während  der  ganzen  Schulzeit  die  Hände
möglichst  muskelkräftig  und  geschickt  werden.  Diesem  Zweck  dienen

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