420  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

vornehmlich  die  Fröbelarbeiten,  die  Einübung  einfacher  Handgriffe
und  Handreichungen,  das  Formen  in  Ton  und  Wachs,  das  Zeichnen
mit  Nadeln  und  Fäden  auf  Filzkissen,  endlich  auch  die  Anleitung  zu
Holz-  und  Papparbeiten.

Die  Anschauungen,  d.  h.  die  durch  sinnliche  Unmittelbarkeit
gewonnenen  Vorstellungen,  bilden  das  absolute  Fundament  aller  Erkenntnis.
  Aber  °/,.  aller  Vorstellungen  von  den  Dingen  und  Erscheinungen
  der  Außenwelt  beruhen  auf  Gesichtswahrnehmungen.
Demnach  schließt  die  früh  eintretende  Blindheit  die  Gefahr
völliger  geistiger  Verarmung  in  sich.  Zur  Überwindung  dieses
Zustandes  bedarf  es  für  die  blinden  Kinder  von  vornherein  einer
sorgfältigen  und  allseitigen  Schulung  des  Tastsinnes,  weil  in  erster
Linie  nicht  durch  das  Gehör,  sondern  durch  eine  reiche  Zufuhr  von
Tastvorstellungen  ein  gewisser  Ersatz  geschaffen  und  eine  naturgemäße
  Grundlage  für  die  geistige  Förderung  des  Blinden  gewonnen
wird.  Darum  muß  ein  besonderer  Anschauungsunterricht,  verbunden
  mit  einer  sorgfältigen  Sprachpflege,  in  der  Vorschule  als
Stammunterricht  den  Fachunterricht  vorbereiten  und  in  der  Hauptanstalt
  als  Ergänzungsunterricht  die  übrigen  Fächer  begleiten,  indem
  er  sich  hier  mehr  und  mehr  auf  solche  Gegenstände  und  Vorgänge
  erstreckt,  die  der  Sehende  außerhalb  der  Schule  mühelos
kennen  lernt  und  die  auch  im  Blindenunterricht  sonst  nicht  behandelt
  und  doch  als  bekannt  vorausgesetzt  werden.

Aber  mehr  noch!  Der  Blinde  ist  nicht  nur  arm  an  Vorstellungen,
  sonden  auch  arm  an  Freuden;  entbehrt  er  doch  alle
Natur-  und  Kunstgenüsse,  die  dem  Menschen  durch  das  Auge  zuströmen.
  Um  so  größere  Bedeutung  gewinnt  für  des  Blinden  Gemütsbildung
  die  Musik,  deren  Reich  ihm  uneingeschränkt  offen  steht
und  die  ihm  zu  einem  unversieglichen  Born  der  Erheiterung  und  Erhebung
  werden  kann  und  soll.  Aus  diesem  Grunde  und  nicht  zu  Erwerbszwecken
  ist  der  Musik,  namentlich  dem  Gesange,  eine  sorgfältige
und  ausgedehnte  Pflege  zuzuwenden.

Da  dem  Blinden  weit  geringere  Gedächtnishilfen  und  Fortbildungsmittel
  als  dem  Sehenden  zu  Gebote  stehen,  so  ist  das  Gedächtnis
  stärker  in  Anspruch  zu  nehmen  und  den  Zöglingen
ein  reicher  Schatz  von  Bibelsprüchen,  Kirchen-  und  Volksliedern  zum
unverlierbaren  Eigentum  zu  machen,  für  gute  und  böse  Tage.  Auch
sind  die  Gesinnungsstoffe  (Religion,  Muttersprache,  Geschichte)  ın
weiterem  Umfange  zu  berücksichtigen.

Der  Kern  des  Unglücks  der  Blindheit  liegt  aber  in  der  großen