Das  Blindenuntenichtswesen  im  Deutschen  Reich.  491

Gebundenheit  und  Abhängigkeit  des  Lichtlosen.  Deshalb
verdienen  die  Lehrweisen  und  die  Lehrmittel  den  Vorzug,  die
den  Zögling  zu  möglichster  Selbsttätigkeit  und  Selbständigkeit
führen.

Die  Zahl  der  Schulstunden  für  die  einzelnen  Klassen  einer
Blindenanstalt  muß  größer  sein,  als  es  in  Lehranstalten  für  Vollsinnige
  erforderlich  oder  zulässig  it.  Denn  in  der  Blindenvorschule
  sind  auch  solche  Tätigkeiten,  die  für  Sehende  in  die  Freizeit
fallen,  wie  z.  B.  Spaziergänge  und  Spiele  und  häusliche  Verrichtungen,
zum  Gegenstand  besonderer  Unterweisung  und  Übung  zu  machen,
und  in  der  Schulzeit  der  Hauptanstalt  beanspruchen  der  Handfertigkeitsunterricht
  und  die  Musik,  die  vollsinnige  Kinder  zu  Hause
treiben,  einen  breiten  Raum.  Dafür  fällt  bei  den  Zöglingen  der
Blindenanstalt  der  Schulweg  fort,  einzelne  Gegenstände,  wie  z.  B.
Turnen,  Bewegungsspiele,  Anschauungsübungen,  Erdkunde,  Naturgeschichte
  werden  nicht  selten  im  Freien  behandelt,  und  nach  jeder
Unterrichtsstunde  tritt  eine  kürzere  oder  längere  Pause  ein,  welche
die  Kinder  bei  günstigem  Wetter  stets  in  der  frischen  Luft  zubringen.
Überdies  bleibt  zu  beachten,  daß  blinde  Kinder  viel  mehr  zur  Tätigkeit
  angeregt  werden  müssen  und  viel  leichter  unter  der  Beschäftigungslosigkeit
  und  Langenweile  leiden,  als  sehende.

24.  Zweck  und  Arbeitsplan  der  Blindenvorschule.
Unter  Festhaltung  dieser  Gesichtspunkte  ist  der  Zweck  der  Blinden-Vorschule,
  die  aus  der  Blindheit  sich  ergebenden  und  durch
mannigfache  Versäumnisse  und  Mißgriffe  der  häuslichen  Erziehung
verstärkten  Hemmnisse  und  Schäden  der  gesamten  kindlichen  Entwicklung
  soweit  wegzuräumen,  daß  eine  naturgemäße  Entfaltung  der
Anlagen  und  Kräfte  des  blinden  Kindes  ermöglicht  und  in  ihren  Anfingen
  verwirklicht  wird.

Die  zur  Erreichung  des  vorgesteckten  Zieles  dienenden  Fächer
faßt  der  Lehrplan  der  Steglitzer  Anstalt,  die  sich  in  unterrichtlicher
  Beziehung  der  günstigsten  Entwicklung  erfreuen  darf,  nach
ihrer  Bedeutung  in  drei  Gruppen  zusammen,  und  zwar  bezweckt
Gruppe

a)  die  Weckung  des  geistigen  Lebens  (1—6),
b)}  die  Kräftigung  und  Geschicklichkeit  der  Hände  (7—13),
c)  die  Stärkung  und  Gewandtheit  des  Körpers  (14—10).

Die  Verteilung  der  Unterrichtsstunden  auf  die  beiden
V‘orschulklassen,  die  zurzeit  zusammen  17  Zöglinge  zählt,  ist  so  geregelt,
daß  für  die  zweite  (die  untere)  Klasse  die  Gruppen  c  (l.ceibesübungen,