Das  Blindenunterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  429

nicht  alle  imstande  sind,  die  Notenschrift  zu  erlernen.  Aber  auch
so  wird  gerade  der  Chorgesang  an  einzelnen  Anstalten  mit  großen
Eifer  und  schönstem  Erfolge  gepflegt.

31.  Hausordnung.  Auch  die  gesamte  Haus-  und  Lebensordnung
  soll  mithelfen  zur  Erziehung  zur  Selbsttätigkeit  und  Selbständigkeit.


Tägliche  Andachten  weihen  Arbeit  und  Ruhe  und  weisen  der
Sorge  und  Bitte  um  das  tägliche  Brot  den  rechten  Platz  an.

Viele  Zöglinge  sind  skrofulös  und  schwächlich.  Deshalb  ist  man
unausgesetst  darauf  bedacht,  ihnen  eine  kräftige,  leicht  verdauliche
Kost,  viel  Milch,  aber  möglichst  wenig  alkoholhaltige  Getränke  zu
verabreichen.  Die  Verpflegung  geschieht  am  liebsten  und  besten
durch  die  Anstaltsverwaltung  selbst  und  nicht  durch  einen  Uhnternehmer
  oder  Ökonom,  der  nur  zu  leicht  in  die  Versuchung  oder  den
Verdacht  gerät,  sich  auf  Kosten  der  armen  Blinden  zu  bereichern.

Regelmäßige  Reinigungsbäder  und  Ausnutzung  der  Freizeit  zur
Bewegung  in  der  frischen  Luft  erscheinen  als  selbstverständliche  Vorschriften
  der  Gesundheitspflege.  Im  übrigen  stehen  alle  Zöglinge
unter  steter  hausärztlicher  und  besonderer  augenärztlicher  Überwachung.
  Für  erholungsbedürftige  Zöglinge  bestehen  in  beschränktem
Umfange  schon  Ferienkolonien  an  der  See  und  im  Gebirge.

Großes  Gewicht  wird  darauf  gelegt,  daß  die  Zöglinge  täglich
solche  Verrichtungen  ausführen,  die  sie  von  der  Hilfe  Sehender  mehr
und  mehr  unabhängig  machen,  ihre  Aufmerksamkeit  schärfen,  ihre
Sicherheit  und  Gewandtheit  erhöhen,  den  Sinn  für  Ordnung  und
Sauberkeit  wecken  und  fördern.  So  werden  sie  vielfach  angehalten
und  angeleitet,  nicht  nur  ihre  Betten  selbst  zu  ordnen,  sondern  auch
ihre  Stiefel  zu  wichsen  und  ihre  Kleider  zu  reinigen,  und,  wo  es  der
Raum  erlaubt,  in  eigene  Verwahrung  zu  nehmen,  um  am  Jahresschluß
in  ihrem  Zeugnis  auch  ein  Urteil  über  Ordnungsliebe  zu  erhalten.

Bei  den  Mahlzeiten  benutzen  die  älteren  Zöglinge  in  verschicdenen
  Anstalten  neben  dem  Löffel  auch  Messer  und  Gabel,  schneiden
sich  das  Fleisch  selbst,  füllen  Suppe  und  Gemüse  auf  und  helfen  beim
Decken  und  Abräumen  der  Speisetische.

Die  älteren  blinden  Mädchen  treffen  wir  beim  Staubwischen  und
Auskehren  der  Stuben,  ja  selbst  am  Waschfaß  und  in  der  Küche.
In  einer  Anstalt  müssen  sie  an  einem  bestimmten  Wochentage  abwechselnd
  die  Suppe  kochen.

In  gleicher  Weise  wird  darauf  hingewirkt,  daß  die  Zöglingre  von
ihrer  freien  Zeit  und  Freiheit  einen  die  Lebensfreudigkeit  und