432  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

Mehrzahl  der  deutschen  Blindenlehrer  bisher  abgehalten,  dem  wiederholt
  hervorgetretenen  Gedanken  der  Gründung  einer  Musik-Hochschule
  oder  sonstigen  höheren  Lehranstalt  für  Blinde  zuzustimmen.
  Denn  es  herrscht  die  ernste  Besorgnis  und  Überzeugung,
daß  eine  solche  Einrichtung  nur  zur  Uhnterschätzung  des  Blindenhandwerks
  und  zur  Vermehrung  des  Proletariats  in  der  Künstler-  und
Lehrerschaft  führen  und  mit  einer  herben  Enttäuschung  für  die  Blinden
enden  würde.

Je  bequemer  der  Weg  zu  einem  verlockenden  Ziel  ist,  desto
mehr  Jünger  beschreiten  ihn,  ohne  ihr  Rüstzeug  gehörig  zu  prüfen.
Für  ausgezeichnet  begabte  und  charaktervolle  Blinde  besteht  bereits
die  Möglichkeit,  von  der  Blindenanstalt  aus  durch  den  Besuch  eines
Gymnasiums  oder  Konservatoriums  zu  höherer  Bildung  zu  gelangen.
Und  das  genügt.

Dagegen  tragen  die  Blindenanstalten  dem  Fortbildungsbedurfnis
  der  Lehrlinge  mehr  oder  weniger  Rechnung.  In  Steglitz
z.  B.  erstreckt  sich  dieser  Unterricht,  abgesehen  von  Musik  und
Turnen,  auf  deutsche  Literatur,  Weltgeschichte,  Rechnen  und  Buchführung,
  Wirtschaftskunde  und  fremde  Sprachen.  Der  Kursus  ist  in
diesen  Fächern  im  allgemeinen  zweijährig.  Schwächere  Schüler  oder
l.ehrlinge  werden  nicht  zu  allen  Gegenständen  herangezogen.  Für
mangelhafte  Schreiber  sind  besondere  Stunden  zum  Üben  der  Verkehrsschrift
  angesetzt.  —  Zöglinge,  die  erst  als  Erwachsene  eintreten,
um  gewerblich  ausgebildet  zu  werden,  erhalten  für  sich  Unterricht  im
l.csen  und  Schreiben.

36.  Umfang  der  handwerksmäßigen  Ausbildung.  Das
unverrückbare  Ziel  aber  bleibt  für  die  große  Mehrzahl  die  wirtschaftliche
  Selbständigkeit  durch  den  Betrieb  des  betreffenden
  Handwerks.  Deshalb  muß  der  Lehrling  mit  allen  bei  seinem
Gewerbe  vorkommenden  Arbeiten  gründlich  vertraut  werden  und  zu
voller  Fertigkeit  darin  gelangen.  Dahin  gehört  die  Beurteilung  der
Rohstoffe  und  ihre  Vorbereitung  für  die  Verarbeitung,  wie  auch  die
selbständige  Herstellung  und  Preisberechnung  der  verschiedenen
Waren.  Für  eine  derartige  gründliche  Ausbildung  in  einem  Handwerk
bedarf  es  bei  einer  täglichen  8—9stündigen  Arbeitszeit  einer  Lehrzeit
von  mindestens  4  Jahren.

Haben  die  Lehrlinge  als  solche  auch  keinen  Lohn  zu  beanspruchen,
  so  wird  ihnen  doch  alljährlich  ein  Verdienstanteil  gutgeschrieben
  und  bei  einer  öffentlichen  Sparkasse  für  sie  zinsbar
angelert.  Dadurch  entsteht  für  jeden  einzelnen  ein  kleiner  Fonds,