Das  Blindenunterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  435

Verhältnissen  sich  anpassend,  erscheinen  die  Mittel  und  Wege  der

Fürsorge,  von  denen  folgende  hervorzuheben  sind:

Ausstattung  mit  Werkzeug  und  Rohstoflen  beim  Eintritt  in  dns  Erwerbsleben,

Ermittelung  eines  geeigneten  Wohnortes  und  einer  zuverlässigen  Familie,  falls  die
Nielerlassung  im  Elternhause  untunlich  ist,

Besorgung  preiswerter  und  guter  Rohstofle,  —

Arbeitsnachweis  und  Arbeitsaufträge,  —

Übernahme  fertiger  Waren  in  ein  Verkaufslager,  —

Überlassung  von  Rohstoffen  auf  Vorschuß,  —

Gewährung  zinsfreier  Darlehen  zu  geschäftlichen  Zwecken,  —

Besondere  Unterstützungen  in  Krankheit  und  sonstigen  Notfällen,  —

Bewirkung  und  Erleichterung  der  gesetzlichen  Invaliditäts-,  Alters--  und  Krankenversicherung
  für  die  blinden  Arbeiter,  —

Gewinnung  freiwilliger  Pfleger  für  einzelne  Schützlinge  als  deren  nächste  Berater
und  Vermittler,  —

Schriftlicher  Verkehr  des  Anstaltsdirektors  mit  seinen  Schützlingen  und  persönliche
Besuche  des  Direktors  bei  ihnen  und  bei  solchen  Personen,  die  das  äußere  und  innere
leben  des  Blinden  gefördert  haben  oder  fördern  könnten,  —

Einrichtung  gemeinschaftlicher  oflener  Werkstätten  für  blinde  Handwerker  in
großen  Städten,  —

Bau  eines  Mädchenheims  zum  dauernden  Aufenthalt  für  alleinstehende  blinde  Arbeiterinnen,
  —

Bau  eines  Männerheims  als  Durchgangs-  und  Vervollkommnungsstelle  für  jüngere
und  als  Zufluchtsstätte  für  erwerbsschwache  und  geschäftlich  ungewandte  Gesellen,  —

Anlegung  kleiner  Arbeiterkolonien  auch  für  verheiratete  Blinde,  —

Gründung  eines  Feierabendhauses  für  vereinsamte,  erwerbsunfähig  gewordene
ältere  Blinde,  —

endlich  zur  inneren  Erquickung  und  geistigen  Förderung  die  Versorgung  mit
guten  Erbauungs-  und  Unterhaltungsbüchern  in  Blindenschrift  durch  leih-  oder  geschenkweise
  Überlassung  geeigneter  Werke.

41.  Beispiele  der  Fürsorge.  Soweit  die  Fürsorge  ohne  Mithilfe  eines  eigenen
Vereins  geübt  wird,  bat  keine  deutsche  Anstalt  eine  so  umfassende  und  weitreichende
Tätigkeit  entfaltet,  wie  die  Königliche  Landes-Blindenanstalt  in  Dresden  innerhalb
des  Königreich  Sachsens.  Diese  besitzt  einen  Fürsorgefonds,  der  —  begründet  1843
durch  das  150  M.  betragende  Vermächtnis  einer  armen  Waschfrau  —  jetzt  die  gewaltige
Höhe  von  1848000  M.  erreicht  hat  und  jährlich  über  65000  M.  Zinsen  bringt.  Dadurch
  ist  die  Anstalt  in  den  Stand  gesetzt,  jedem  der  500  Entlassenen,  mit  denen  sie  im
Verkehr  steht,  zur  Förderung  der  Erwerbstätigkeit  eine  jährliche  Beihilfe  von  100  M.  zu
gewähren,  die  durch  Mittelspersonen  in  Teilbeträgen  ausgezahlt  wird.  Bettelnde  Blinde
erhalten  nichts.  Blinde  Drehorgelspieler  verfallen  der  gesetzlichen  Strafe.  Blinde,  die  die
Ehe  miteinander  eingehen  und  blinde  Mädchen,  die  sich  verheiraten,  scheiden  aus  «dem
Fürsorgekreis  aus.  Die  arbeitenden  Blinden  wohnen  im  Lande  zerstreut  und  werden
jährlich  in  größerer  Zahl  von  dem  Direktor  besucht.  Fast  alle  beziehen  «ie  Kohstofle,
welche  sie  für  ihren  Geschäftsbetrieb  brauchen,  durch  Vermittlung  der  Anstalt  und  liefern
dorthin  die  Waren,  die  sie  selbst  nicht  verkaufen  können.  Arbeitsheime  kennt  Sachsen
nicht.  Aber  den  alten  erwerbsunfähigen  Männern  und  Frauen  öÖflnet  sich  das  Asyl  in
Königswartha,  dessen  ältester  Pflegling  kürzlich  im  81.  Lebensjahre  stand.  Doch  nicht
in  dumpfem  Hinbrüten  bringen  die  Asylisten  ihre  Tage  dort  zu;  denn  es  ist  für  Beschäftigung
  mit  leichten  Flechtarbeiten  und  für  Erheiterung  und  Unterhaltung  durch  Vorlesen
und  durch  Pflege  der  Musik  hinreichend  gesorgt.

Auch  die  Großherzoglich  Mecklenburgische  Blindenanstalt  in  Neukloster

28*