4:36  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

wendet  ihren  ehemaligen  Zöglingen  eine  sehr  ersprießliche  Fürsorge  zu.  Hier  hat  der
Staat  sich  nicht  damit  begnügt,  eine  Blindenbildungsanstalt  zu  gründen  und  zeitgemäß  zu
vervollkommnen,  sondern  ist  vor  einigen  Jahren  auch  dazu  geschritten,  zwei  Fürsorgestätten
  —  ein  Mädchenheim  und  ein  Männerheim  —  in  unmittelbarer  Anlehnung  an  die
Anstalt  aus  Staatsfonds  zu  bauen  und  zu  unterhalten.  Möchten  andere  deutsche  Staaten
diesem  vorbildlichen  Tun  bald  folgen!

Unter  den  Fürsorgevereinen,  deren  im  Königreich  Preußen  allein  sechs
bestehen,  zeigt  der  1886  gegründete  Rheinische  mit  dem  Sitz  in  Düren  das  schnellste
Wachstum  und  die  weiteste  Verzweigung.  Zählt  er  doch  in  340  Bezirken  rund  24  000
Mitglieder,  die  bei  einem  Mindesibeitrag  von  einer  Mark  jährlich  40000  M.  aufbringen.
Unter  seiner  Verwaltung  steht  die  Blindenwerkstätte  und  das  Altenheim  in  Düren.

Eine  nicht  minder  erfolgreiche  Wirksamkeit  hat  der  gleichaltrige,  aber  ander»  organisierte
  Brandenburgische  „Verein  zur  Beförderung  der  wirtschaftlichen
Selbständigkeit  der  Blinden“  entfaltet,  obwohl  die  Zahl  seiner  eingetragenen  Mitglieder
  nur  500  beträgt.  Seine  Bestrebungen  finden  aber  bei  der  Bevölkerung  von  Berlin
und  Umgegend  soviel  Verständnis  und  Teilnahme,  daß  eine  für  seine  Zwecke  jährlich
gesammelte  Hauskollekte  jedesmal  einen  Bruttoertrag  von  18—20000  M.  bringt  und  daß
mehrere  Kreis-  und  Gemeindebehörden  regelmäßige  Jahresbeiträge  von  100  M.  zahlen.
Der  Verein  hat  seinen  Sitz  in  Berlin,  seinen  Grundbesitz  und  den  Mittelpunkt  seiner
Tätigkeit  in  Steglitz  und  zwar  in  engster  Verbindung  mit  der  Königlichen
Blindenanstalt,  in  deren  unmittelbarer  Nachbarschaft  sich  seine  Schöpfungen  erheben
—  ein  Mädchenheim  und  ein  Männerheim,  letzteres  mit  Seilerhaus  und  großer  verdeckter
Spinnbahn.  —  Der  Bau  eines  Feierabendhauses  in  Rehbrücke  bei  Potsdam  ist  gesichert
dank  der  Hochherzigkeit  einer  Vorstandsdame,  die  kürzlich  das  Kapital  zum  Grunderwerb
geschenkt  hat.

42.  Die  Blindenheime.  Wir  finden  im  Deutschen  Reiche  jetzt
schon  15  Mädchenheime  nnd  7  Männerheime,  die  zweifellos  ebensoviele
  Segensstätten  für  strebsame  schaffensfrohe  Menschen  sind.  Denn
in  den  Heimen  weht  die  Luft  der  Freiheit  und  des  Friedens,  herrscht
Bienenfleiß  und  Sonnenschein.  Nicht  von  Almosen  fristen  die  Hausgenossen
  das  Leben,  sondern  sie  nähren  sich  vom  Ertrag  ihrer  Arbeit,
  die  ihnen  durch  die  Anstalt  oder  den  Verein  zugewiesen  wird,
bezahlen  Wohnungsmiete  und  Kost  und  legen  in  guter  Zeit  auch
noch  einen  Spargroschen  zurück.

Die  Lohnsätze  und  die  Zahlungsbedingungen  sind  in  den
Heimstätten  in  verschiedenster  Weise  geregelt.  In  Steglitz  z.  B.  hat
jeder  Heimarbeiter  an  Wohnungsmiete  jährlich  50°—72  M.,  für  die  volle
Beköstigung  täglich  75  Pf.,  für  das  Mittagessen  allein  30  Pf.  zu  entrichten.

Wer  nicht  hinaus  kann  oder  will  in  das  feindliche  Leben,  oder
wer  sich  draußen  nicht  zu  behaupten  vermag,  der  kommt  ins  Heim,
der  bleibt  im  Heim.  Niemand  wird  gezwungen  einzutreten,  und
niemand  wird  genötigt  auszutreten,  solange  er  in  Zucht  und  Ehren
sein  Brot  schafft  und  genießt.  Dem  berechtigten  Verlangen  nach
Sebständigkeit  wird  möglichst  nachgegeben.  Wo  es  geht,  teilen
höchstens  zwei  ihr  Zimmer.  Viele  haben  auch  ihr  Stübchen  ganz  für