Das  Blindenunterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  4.37

sich,  das  die  Mädchen  oder  Frauen  selbst  reinigen  und  in  Ordnung
halten,  und  das  sie  schmücken  und  beleben  mit  Blumen  und  Singvögeln.
  Nur  die  Arbeits-  und  Speiseräume  sind  gemeinsam.  Doch
auch  bezüglich  der  Beköstigung  ist  es  den  Heimarbeiterinnen  an  einigen
Stellen  gestattet,  die  Nebenmahlzeiten  sich  selber  zu  besorgen  und
nur  das  Mittagessen  bei  der  Hausmutter  einzunehmen.

Langt  die  Arbeitskraft  und  der  Arbeitsverdienst  nicht  zur  Bestreitung
  aller  Ausgaben,  dann  wird  von  seiten  der  gesetzlichen  Vertreter
  oder  des  Fürsorgevereins  das  Fehlende  gedeckt.  So  verkümmert
und  verkommt  auch  der  Schwache  nicht,  auch  er  spürt  den  Segen
der  Arbeit  an  Leib  und  Seele.

Welche  Bedeutung  die  Heimfürsorge  und  die  Beschäftigung  in
den  offenen  Blindenwerkstätten  gerade  hinsichtlich  der  Arbeitsleistung
  hat,  geht  auch  daraus  hervor,  daß  z.  B.  im  letzten  Jahr  in
den  deutschen  Fürsorgestätten  im  ganzen  an  Arbeitslohn  die  Summe
von  rund  130000  M.  gezahlt  ist,  die  sich  auf  etwa  500  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  verteilt.  Nicht  alle  haben  ununterbrochen  gearbeitet,
sonst  wäre  der  Betrag  noch  viel  höher.

43.  Die  selbständigen  Schützlinge.  Die  Mädchen  bleiben
mit  seltenen  Ausnahmen  am  liebsten  im  Heim,  wo  sie  den  sichersten
Verdienst  und  die  trauteste  Gemeinschaft,  Rückhalt  und  Anhalt  haben.
Die  Gesellen  dagegen  machen  sich,  wenn  ihnen  die  Schwingen  gewachsen
  und  das  Sparguthaben  gestiegen  ist,  gern  selbständig  und
lassen  sich  auf  dem  von  der  Fürsorge  vorbereiteten  und  geschützten
Boden  zu  eigener  Geschäftsführung  nieder.  Gewiß  haben  sie  auch
unter  dieser  Voraussetzung  oft  noch  mit  großen  Sorgen  zu  ringen  und
mancherlei  Hindernisse  zu  überwinden,  unter  denen  das  Vorurteil  der
Sehenden  von  derLeistungsunfähigkeit  der  Blinden  nicht  das  geringste  ist.

Bewundern  muß  man  den  Mut  und  die  Vorsicht,  mit  der
einzelne  bei  ihrer  Niederlassung  vorgehen.  So  bat  ein  völlig  blinder
Heimarbeiter,  der  über  ein  Sparguthaben  von  etwa  500  M.  verfügte,
um  die  Erlaubnis,  wegen  Übernahme  eines  ihm  brieflich  angebotenen
Geschäfts  ohne  Begleitung  nach  dem  betreffenden  Ort  zu  reisen,  und
unternahm  auch  wirklich  allein  die  achtstündige  Eisenbahnfahrt,  verhandelte
  mit  dem  Geschäftsinhaber  und  zog  bei  dessen  Lieferanten
und  Abnehmern  persönlich  Erkundigungen  ein,  um  danach  seinen
Entschluß  zu  fassen.

Glücklich  der  arbeitstüchtige  Blinde,  der  eine  bravc,  hingebungsfähige
  sehende  Lebensgefährtin  findet,  die  ihm  ein  cigenes  Heim
schafft  und  seine  Tätigkeit  ergänzt!  Über  die  Verheiratung  blinder