438  Taubstummen-  und  Blindenunterricht.

Mädchen  und  über  die  Ehe  zwischen  zwei  Blinden  denkt  man  im
wesentlichen  überall  so  wie  in  Sachsen.  Man  hält  solchen  Schritt,
wenn  den  Beteiligten  nicht  bedeutende  Privatmittel  zu  Gebote  stehen,
für  ein  großes  Unglück,  das  die  Fürsorger  mit  allen  erlaubten  Mitteln
zu  verhindern  suchen.  Denn  ein  blindes  Mädchen  vermag  den
Pflichten  der  Hausfrau  und  Mutter  schwerlich  gerecht  zu  werden,
und  daher  kann  solche  Ehe  auch  kein  volles  Lebensglück  begründen,
wohl  aber  viel  Not  und  Elend  heraufbeschwören.

44.  Schwierigkeiten  und  Erfolge.  Die  Hauptschwierigkeit
  für  den  selbständigen  blinden  Handwerker  bleibt  immer
die  Konkurrenz  der  Fabrikarbeit,  welche  die  Preise  drückt,  und  das
Borgsystem,  das  ihn  manchmal  lange  auf  den  Eingang  der  Zahlung
für  verkaufte  Waren  warten  läßt.  Manche  können  nur  bestehen,
wenn  sie  sich  mit  ihren  Erzeugnissen  auf  die  Wanderschaft  begeben
und  hausieren,  was  sie  in  bekannter  Gegend  auch  ohne  Führer  tun.
Andere  kommen  am  besten  durch,  indem  sie  mit  Fabrikwaren  handeln
und  selbst  nur  Reparaturen  ausführen.  Wieder  andere  erzielen  guten
Verdienst  durch  Betreiben  des  Klavierstimmens  neben  einem  Handwerk,
  einige  auch  durch  das  Klavierstimmen  allein.  Ein  in  einer
Fabrik  beschäftigter  Klavierstimmer,  ein  genügsamer,  fleißiger  Mensch
von  27  Jahren,  übergab  seinem  Änstaltsdirektor  schon  nach  einem
Jahr  150  M.  für  die  Sparkasse.  Ein  als  Musiklehrer  und  Klavierstimmer
  unermüdlich  tätiger  und  ungewöhnlich  tüchtiger  24  jähriger
Blinder  hat  in  vier  Jahren  fast  2000  M.  zurückgelegt.

Diese  Beispiele,  die  leicht  vermehrt  werden  könnten,  lassen  erkennen,
  welche  Früchte  die  Blindenbildung  in  Deutschland  für  Beruf
und  Leben  der  Blinden  trägt,  und  wie  das  Licht  scheint  in  der
Finsternis.

45.  Invaliditäts-  und  Altersversorgung.  Eine  unwillkürliche
Anerkennung  der  Erwerbstätigkeit  unserer  Blinden  liegt  in  der  behördlichen
  Entscheidung,  daß  die  reichsgesetzliche  Invaliditäts-  und
Altersversicherung  auch  auf  blinde  Heimarbeiter  auszudehnen  ist
und  dafß  selbständige  blinde  Handwerker  berechtigt  sind,  sich  selbst
durch  Zahlung  der  vollen  Beiträge  eine  Invaliden-  und  Altersrente
zu  sichern.

So  entgehen  sic  alle  bei  Beschreitung  dieses  Weges,  der  mehr
und  mehr  betreten  wird,  der  kärglichen  und  demütigenden  Armenunterstützung
  und  werden  durch  den  Gedanken  an  den  Eintritt  ihrer
Erwerbsunfähigkeit  nicht  niedergedrückt.  Dies  und  die  Errichtung
von  Feierabendhäusern,  die  übrigens  eine  Konsequenz  der  Heim-