2  Wohlfahrtseinrichtungen.

Leben,  welche  bestimmt  waren,  den  Lehrplan  der  Volksschule  in
irgend  einer  Weise  zu  erweitern  und  auszugestalten.

Diese  aus  privater  Initiative  entspringenden,  teilweise  auch  vom
Staate  oder  von  den  Gemeinden  unterstützten  Bestrebungen  haben  in
den  letzten  30  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  im  Schulleben  der
größeren  deutschen  Städte  eine  solche  Bedeutung  gewonnen,  daß  sie
jetzt  praktisch  unentbehrlich  geworden  sind,  ja  daß  wir  uns  die  Arbeit
großstädtischer  Volksschulen  ganz  ohne  ihren  Beistand  kaum  vorstellen
können.

Wie  der  harte  Kampf  um  die  Existenz  in  den  großen  Arbeitsund
  Verkehrszentren  diese  Wohlfahrtseinrichtungen  zu  einer  unentbehrlichen
  Lebensbedingung  für  die  heranwachsende  Generation
gemacht  hat,  so  hat  dieses  Zusammendrängen  des  pulsierenden  Lebens
der  Großstadt  andererseits  auch  die  Möglichkeit  für  die  Durchführung
dieser  segensreichen  Maßregeln  geschaffen.  Der  Reichtum  gewährt
den  Wohlfahrtsbestrebungen  einzelner  Menschenfreunde  die  erforderlichen
  Geldmittel,  die  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  und  die  guten
Verkehrsverhältnisse  machen  es  möglich,  viele  Bedürftige  an  einer  Stelle
zu  vereinigen,  mit  den  vorhandenen  Mitteln  möglichst  vielen  zu  helfen
und  möglichst  wirksame  Maßnahmen  zu  treffen.

Einer  kurzen  Darstellung  dieser  die  Arbeit  der  Volksschule  ergänzenden
  Wohlfahrtseinrichtungen  soll  die  folgende  Schrift  gewidmet
  sein.

Es  lassen  sich  unter  den  Veranstaltungen  zum  Wohle  der  Volksschulkinder
  gewisse  Gruppen  unterscheiden,  und  es  soll  sich  die  Behandlung
  des  Gegenstandes  an  dieselben  anschließen.  Sie  wird  bei
dem  Umfange  und  der  individuellen  Eigenart  der  humanitären  Bestrebungen
  in  den  einzelnen  Teilen  und  Orten  Deutschlands  auf  Vollständigkeit
  keinen  Anspruch  erheben  dürfen.

Eine  besondere  Beachtung  verdienen  die  verschiedenen  Ersänzungen
  oder  Erweiterungen  des  Schulunterrichts.  Als
Unterrichtseinrichtungen  sind  sie  meistens  von  den  Gemeinden  selbst
geschaffen  worden,  oder  sie  werden  wenigstens  durch  Staat  und
Gemeinden  mit  Geldmitteln,  unentgeltlicher  Gewährung  von  Räumlichkeiten
  oder  dergleichen  unterstützt.  Hierher  gehören  in  erster
Linie  alle  jene  Schülerklassen  oder  Kurse  für  geistig  oder  körperlich
einer  besonderen  Fürsorge  bedürftige  Volksschulkinder.  Wir  rechnen
hierzu,  wenn  wir  von  dem  bereits  geschilderten  Sonderklassensystem
in  Mannheim  und  ähnlichen  Einrichtungen,  die  sonst  in  Deutschland
vorkommen,  wie  die  Teilung  stark  besetzter  unterster  (achter)  Ge-