Einleitung.  3

meindeschulklassen  in  Berlin  in  gewissen  Unterrichtsfächern,  absehen,
die  Hilfsschulen,  Hilfs-  oder  Nebenklassen  für  schwachbegabte
(schwachsinnige)  Schulkinder,  die  sich  an  die  Volksschulen  anlehnenden
Kurse  oder  Klassen  für  Stotterer,  für  Schwerhörige,  Kurzsichtige,
Kruppel  und  die  Schulen  für  sittlich  gefährdete  Schüler.  Die
Internate,  in  denen  diese  und  ähnliche  Kinder  Aufnahme  und  Fürsorge
finden,  die  Anstalten  für  Taubstumme,  Blinde,  Idioten,  Krüppel  und
Epileptiker,  die  Erziehungshäuser  für  sittlich  verwahrloste  Kinder  und
ähnliche  Einrichtungen  liegen  außerhalb  des  Rahmens  dieser  Schrift
und  können  daher  hier  nicht  berücksichtigt  werden.

Während  diese  Veranstaltungen  dazu  bestimmt  sind,  mit  Hilfe
besonderer  Einrichtungen  und  Methoden  solche  Kinder  erwerbsfähig
zu  machen,  welche  infolge  ihrer  körperlichen,  intellektuellen  oder
sittlichen  Beschaffenheit  hinter  der  durchschnittlichen  Leistungsfähigkeit
  der  Volksschulkinder  zurückbleiben,  wenden  sich  andere  vorzugsweise
  an  die  normalen  und  leistungsfähigen  Schüler  und  Schülerinnen.
Sie  bieten  ihnen  außer  den  gewöhnlichen  Unterrichtsgegenständen
der  Volksschule  noch  Sonderfächer  oder  in  den  Stoffen  des  Lektionsplans
  freiwillige  Sonderkurse  dar,  um  ihnen  ihren  Kräften  und  Fähigkeiten
  entsprechend  eine  höhere  Leistungsfähigkeit  im  wirtschaftlichen
Leben  zu  gewährleisten.  Diesem  Zwecke  dienen  die  Sonderkurse
des  Handfertigkeitsunterrichts  für  Knaben,  der  weiblichen  Handarbeiten
und  des  Haushaltungs-  und  Kochunterrichts  für  Mädchen,  der  Sonderunterricht
  im  Zeichnen,  in  Musik,  Gesang,  in  Sprachen  u.  dgl.

Diesen  eigenartigen  Gebieten  des  Unterrichts  gliedern  sich  als
zweite  Hauptgruppe  die  Einrichtungen  an,  welche  die  Körperpflege
  und  Verbesserung  des  Gesundheitszustandes  der
Schulkinder  bezwecken.  Auf  die  Forderungen  der  Hygiene  bei
Anlage  moderner  Schulhäuser,  ihre  Reinigung  und  Ausstattung  mit
zweckentsprechenden  Bänken  und  Schulutensilien  ist  bereits  an  einer
früheren  Stelle  hingewiesen  worden;  hier  werden,  wenn  auch  nur  nach
den  Hauptgesichtspunkten,  alle  Maßnahmen  Erwähnung  finden  müssen,
welche  vorzugsweise  den  bedürftigen,  schlecht  genährten,  mangelhaft
gekleideten  und  ungenügend  gesäuberten  Kindern  zugute  kommen
sollen,  wie  die  Frühstücksverteilung,  die  Mittagsspeisung,  die  Gewährung
  von  Schuhwerk  und  Kleidung  und  unentgeltlichen  Bädern
an  arme  Kinder,  die  Kinderhorte,  Ferienkolonien  und  andere  ähnliche
Veranstaltungen.

Diesen  Einrichtungen  stehen  drittens  andere  hygienische

Maßnahmen  gegenüber,  welche  allen  Kindern  der  Volks-4*r
