12

Wohlfahrtseinrichtungen.

fahren  beobachtet.  An  einzelnen  Orten  werden  anscheinend  auch
ältere  Kinder  in  untere  Volksschulklassen  versetzt.  Dies  ist  zu  vermeiden.
  Denn  nicht  nur  verursacht  der  Altersunterschied  zwischen
den  zurückversetzten  Kindern  und  den  jüngeren  Klassengenossen
Schwierigkeiten,  denen  gerade  die  Hilfsklassen  mit  vorbeugen  sollen,
sondern  es  erhalten  auch  die  zurückversetzten  und  dann  alsbald  au;
einer  unteren  Klasse  in  das  Leben  zu  entlassenden  Kinder  eine
Schulbildung,  durch  welche  sie  für  ihre  Erwerbsfähigkeit  nicht  genug
gewinnen.“

Freilich  wird  ‚gerade  bei  der  Erziehung  dieser  bedauernswerten
Kinder  die  Schule  in  höherem  Maße  als  bei  ihren  anderen  Zöglingen
des  Beistandes  privater  Fürsorge  und  werktätiger  Nächstenliebe  bedürfen.
  Diese  Kinder  entstammen  zum  großen  Teile  den  ärmsten  und
elendesten  Schichten  der  Bevölkerung,  sie  sind  nicht  nur  geistig
schwach,  sondern  auch  körperlich  gebrechlich  und  tragen  auch  in
ihrer  moralischen  Anlage  vielfach  den  Stempel  der  Schwäche  und
Widerstandsunfähigkeit  gegen  die  Anfechtungen  und  Versuchungen
des  Lebens  an  sich.  Sie  bedürfen  schon  während  der  Schulzeit  ganz
besonderer  Pflege  durch  Gewährung  guter  Kost  und  Kleidung,  sie
verdienen  mehr  als  andere  Kinder  Berücksichtigung  bei  der  Aufnahme
  in  Ferienkolonien  und  Kinderhorte;  die  größte  Schwierigkeit
aber  tritt  an  sie  heran,  wenn  sie  die  Schule  verlassen  haben  und  als
Beschäftigungsuchende  auf  den  Arbeitsmarkt  treten.

In  der  Erkenntnis  dieser  ernsten  Notlage  der  geistig  schwachen
Kinder  haben  sich  denn  auch  in  verschiedenen  deutschen  Städten,
wie  in  Königsberg  i.Pr.,  in  Leipzig  und  Berlin,  Vereine  gebildet,  welche
ihre  Hauptaufgabe  darin  sehen,  die  leibliche  Pflege  und  sittliche  Erziehung
  der  Kinder  der  Hilfsschulen  im  schulpflichtigen  und  nachschulpflichtigen
  Alter  zu  überwachen  und  besonders  die  Entlassenen
durch  Unterbringung  in  geeigneten  Lehr-  und  Arbeitsstellen,  durch
Rat  und  Unterstützung  vor  Verwahrlosung  und  Untergang  zu
bewahren.

Daß  eine  dauernde  Verwendung  dieser  Schulentlassenen  in  den
Geschäftsbetrieben  der  Großstadt,  welche  die  stärkste  Anspannung
aller  leiblichen  und  geistigen  Kräfte  erfordern,  meist  außerordentlich
schwierig  ist,  kann  nicht  Wunder  nehmen.  Ihrer  Verwendung  in  der
Landwirtschaft  würden  an  sich  geringere  Bedenken  entgegenstehen,
wenn  es  möglich  wäre,  sie  auf  den  räumlich  beschränkten  Schulgrundstücken
  der  Großstadt  in  geeigneter  Weise  mit  Gartenarbeit  und
dgl.  für  landwirtschaftliche  Tätigkeit  vorzubereiten.