14  Wohlfahrtseinrichtungen.

auch  andere  Orte,  denen  die  Möglichkeit  hierzu  geboten  ist,  also  besonders
  größere  Städte,  Maßnahmen  in  dieser  Richtung  treflen.  Das
erste  Erfordernis  ist  eine  geeignete  Lehrkraft  für  die  einzurichtenden
Unterrichtskurse  für  Stotterer.  In  dieser  Beziehung  empfiehlt  es  sich,
einen  oder  nach  Bedürfnis  mehrere  der  am  Orte  vorhandenen  Volksschullehrer
  nach  Berlin  zu  senden  zur  Teilnahme  an  einem  der
Kurse,  die  dort  von  dem  Taubstummenlehrer  Gutzmann*)  veranstaltet
  werden,  damit  sie  sich  mit  dem  Heilverfahren  des  p.  Gutzmann
bei  Behandlung  stotternder  Kinder  bekannt  machen.  In  den  Fällen,
in  welchen  ungünstige  Verhältnisse  eine  solche  Ausbildung  in  Berlin
nicht  zulassen,  dürfte  wenigstens  die  Möglichkeit  noch  gegeben  und
darum  nicht  ungenutzt  zu  lassen  sein,  daß  die  betr.  Lehrer  mit  der
in  Breslau  befolgten  und  im  wesentlichen  mit  dem  Gutzmannschen
Verfahren  übereinstimmenden  Behandlung  der  Stotterer  sich  bekannt
machen  und  dadurch  die  zur  Abhaltung  von  Unterrichtskursen  notwendigsten
  Kenntnisse  sich  aneignen.

Wir  empfehlen  diese  Angelegenheit  aufs  neue  dringend  Ihrer
eifrigen  Sorge  und  veranlassen  Sie  hierdurch,  an  denjenigen  Orten,
wo  günstige  Verhältnisse  einen  Erfolg  versprechen,  Anregung  zur
Einrichtung  von  Uhnterrichtskursen,  welche  von  vorher  zu  diesem
Zwecke  ausgebildeten  Lehrern  zu  leiten  sind,  zu  geben.“

Die  Zahl  der  mit  Stottern,  Stammeln,  Lispeln  und  anderen
Sprachgebrechen  behafteten  Schulkinder  dürfte  im  ganzen  Deutschen
Reiche  80  000  erheblich  überschreiten,  dabei  sind  diese  Fehler  unter
den  Knaben  weit  stärker  verbreitet  als  unter  den  Mädchen.

Eine  vollständige  Übersicht  über  sämtliche  den  Volksschulen
angegliederte  Sprachheilkurse  zu  geben,  ist  der  Verfasser  nicht  in  der
Lage,  doch  möge  hier  eine  Anzahl  von  Städten  genannt  werden,
welche  diese  Wohlfahrtseinrichtung  eingeführt  haben:  Augsburg,
Barmen,  Berlin,  Braunschweig,  Bremen,  Breslau,  Cassel,  Charlotfenburg,
  Cöln,  Dortmund,  Dresden,  Düsseldorf,  Essen,  Frankfurt  a.  M.,
Halle,  Hamburg,  Hannover,  Karlsruhe,  Kiel,  Leipzig,  Lübeck,  Magdeburg,
  Mainz,  Mannheim,  Nürnberg,  Posen,  Potsdam,  Spandau.

Über  die  Einrichtung  und  Leitung  der  Sprachheilkurse  geben
die  von  den  Behörden  der  beteiligten  Städte  herausgegebenen
Instruktionen  und  Verwaltungsberichte  Auskunft.  An  dieser  Stelle
möge  als  cin  Beispiel  ein  dem  Verfasser  zur  Verfügung  gestellter

*,  7.  7.  Direktor  der  städtischen  Taubstummenschule  in  Berlin.