Ergänzungen  und  Erweiterungen  des  Unterrichts  der  Volksschule.  21

Augenzeuge  davon,  daß  dieser  Mangel  Verarmung  und  Zerrüttung
des  Familienlebens  zur  Folge  hatte,  und  gewann  die  Überzeugung,
daß  dem  nur  abzuhelfen  ist  durch  ernste,  systematische  Unterweisung,
die  schon  in  den  jungen  Mädchen  Liebe  und  Achtung  für  den  häuslichen
  Beruf  erweckt  und  ihnen  neben  praktischer  Anleitung  auch  diejenigen
  positiven  Kenntnisse  übermittelt,  die  zur  rationellen  Führung
eines  Haushaltes  erforderlich  sind.  Auch  der  tüchtigen  Hausfrau
fehlen  in  den  weitaus  meisten  Fällen  diese  Kenntnisse  und  damit  auch
die  Möglichkeit,  der  Familie  die  relativ  beste  Ernährung  zu  verschaffen.


Ich  war  überzeugt,  daß  es  mir  nicht  gelingen  würde,  die  Kinder
der  Armen  und  Ärmsten,  die  mir  zunächst  am  Herzen  lagen,  zu
freiwilligem  Unterrichte  nach  beendeter  Schulzeit  zu  gewinnen,  und
so  beschloß  ich,  den  von  Auguste  Förster  in  Cassel  eingeschlagenen
Weg  zu  betreten  und  zu  versuchen,  Volksschülerinnen  im  letzten
Schuljahre  zum  Unterricht  heranzuziehen.“

Eine  zuverlässige  Übersicht  über  die  gegenwärtig  in  Deutschland
im  Betriebe  befindlichen  Haushaltungsschulen  oder  Klassen  fehlt  noch,
doch  mögen  hier  einige  aus  der  erheblichen  Anzahl  von  Städten
genannt  werden,  in  denen  dieser  Unterricht  Schülerinnen  der
Volksschule  in  einigem  Umfange  erteilt  wird:  Altona,  Augsburg,
  Barmen,  Berlin,  Bielefeld,  Breslau,  Cassel,  Charlottenburg,
Chemnitz,  Danzig,  Dortmund,  Dresden,  Düsseldorf,  Elberfeld,  Erfurt,
Freiberg  i.  S.,  Hamburg,  Karlsruhe,  Königsberg,  Leipzig,  Lübeck,
Mainz,  Mannheim,  Marienburg,  München,  Nürnberg,  Posen,  Schöneberg
  bei  Berlin,  Straßburg  i.  E.,  Wiesbaden,  Worms,  Zwickau.

Der  Unterricht  steht  in  loserem  oder  engerem  Zusammenhange
mit  der  Volksschule,  was  sich  äußerlich  dadurch  dokumentiert,  daß
er  entweder  außerhalb  der  Schulzeit  und  in  Privaträumen  oder  innerhalb
  des  lehrplanmäßigen  Unterrichts  und  in  besonderen  Räumen  des
Schullokals  selber  abgehalten  wird,  daß  die  Teilnahme  der  Schülerinnen
entweder  freiwillig  oder  obligatorisch  ist,  daß  die  Kosten  im  wesentlichen
  von  Privatpersonen  und  Vereinen  oder  von  der  Gemeindekasse
getragen  werden.

Einige  Beispiele  mögen  das  soeben  Gesagte  veranschaulichen.

In  Wiesbaden  machte  man  auf  Anregung  des  dortigen  Zweigvereins
  der  Gesellschaft  für  Verbreitung  von  Volksbildung  bereits  im
Jahre  1889  den  Versuch  mit  der  Einrichtung  einer  Kochschule,  in
welcher  hauptsächlich  schulentlassene  Mädchen  abends  Unterricht  erhalten
  sollten.  Staat  und  Gemeinde  sowie  wohlhabende  Bürger