24  Wohlfahrtseinrichtungen.

Honorar  für  die  Lehrerinnen  .  .  .  .  3200,—  M.
„  »  „  Aufsicht  des  Gartens  .  9,—  „

„  »  »  Schuldiener  .  .  .  .  142,  —  ,,
Schornsteinfegergeld  .  .  .  2...  32,—  ,
Sämereien  und  Pflanzen  .  .  .  .  ..  350  ,
Reparatur  an  Rauch-  und  Wasserleitung  8,25  „
Inventarergänzung  .  .  .  .  .  .....  176,66  „
Materialien  für  sämtliche  Kurse  .  .  .  1843,16  „
Porti  und  Fahrgeldee  .  .  .  .  ..  .  I,  5
zusammen  .  .  5461,12  M.

Der  Durchschnittspreis  für  eine  Lektion  betrug  3,13  M.  Die
Ausstattung  der  5.  Volksküche  erforderte  400  M.

Die  Stadt  Berlin  unterstüzt  die  lediglich  von  dem  Vorsitzenden
des  obengenannten  Vereins,  Schulrat  Dr.  Zwick,  geleiteten  Kurse
durch  unentgeltliche  Gewährung  und  Einrichtung  der  erforderlichen
Räume  und  durch  einen  dem  Verein  gewährten  jährlichen  Zuschuß,
der  im  Jahre  1901/2  3050  M.  betrug.

Die  Übernahme  der  Verwaltung  des  Unterrichtszweiges  durch
die  Stadt,  eine  Stufe  der  Entwicklung,  die  man,  wie  wir  gesehen
haben,  in  Wiesbaden  bereits  erreicht  hat,  wird  in  Berlin  angestrebt.

Während  aber  der  Haushaltungsunterricht  in  diesen  beiden
Städten  wie  an  verschiedenen  anderen  Orten  ganz  oder  teilweise
außerhalb  der  gewöhnlichen  Unterrichtsstunden  am  Nachmittag  erteilt
  wird,  fällt  derselbe  beispielsweise  in  Breslau  in  die  Zeit  des
eigentlichen  Unterrichts,  im  Sommer  in  die  Vormittagsstunden  von
7—11,  im  Winter  von  8—12.

Während  dieser  Stunden  sind  die  Schülerinnen  vom  Unterricht
in  der  Schule  dispensiert.  Es  sollen  an  den  Tagen  des  hauswirtschaftlichen
  Unterrichts  im  Stundenplan  der  Schule  möglichst  Realien
behandelt  werden.  Auch  in  Breslau  ist  der  Unterricht  fakultativ.  Es
stehen  in  zusammen  4  Koch-  und  Haushaltungsschulen  138  Plätze  zur
Verfügung,  so  daß  an  den  6  Wochentagen  828  Schülerinnen  unterrichtet
  werden  können  und  unterrichtet  werden.  Die  Kosten  für  den
Unterricht  für  Volksschülerinnen  beliefen  sich  im  Etatsjahr  1903/04
auf  18  719  M.,  wovon  die  Gehälter  der  Leiterin  und  der  Lehrerinnen
der  4  Kochschulen  zusammen  9980  M.,  die  sachlichen  Kosten
8739  M.  betrugen.  Der  Unterricht  ist  für  die  Schülerinnen  unentgeltlich,
  auch  für  die  hergestellten  Speisen  haben  sie  nichts  zu  zahlen.
Die  Kosten  werden  sämtlich  von  der  Gemeinde  getragen.