Ergänzungen  und  Erweiterungen  des  Unterrichts  der  Volksschule.  33

Bonn,  Bremen,  Breslau,  Charlottenburg,  Danzig,  Dortmund,  Dresden,
Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Glauchau,  Görlitz,  Gotha,  Heidelberg,
Hildesheim,  Karlsruhe,  Kiel,  Königsberg  i.  Pr,  Magdeburg,  Mannheim,
  Mülhausen  i.  Els,  München,  Nürnberg,  Plauen,  Posen,
Schöneberg,  Straßburg  i.  Els.,  Stuttgart,  Weimar,  Worms.

Die  Lehrgegenstände  des  Unterrichts  sind:

1.  Vorstufe  für  jüngere  Kinder:

a)  Papier-,  Karton-  und  Stäbchenarbeiten  (Ausschneiden,  Falten,
Aufkleben,  Flechten,  Zusammenlegen,  Bauen,  sogenannte
Fröbelsche  Arbeiten),

b)  leichte  Holzarbeiten  (Schneiden,  Nageln,  Benutzung  kleiner
Brettchen,  Arbeiten  mit  Hammer,  Zange,  Säge,  mit  runden
und  vierkantigen  Stäben),

c)  das  Tonformen.

2.  Papparbeit  (Täfelchen  mit  Randeinfassung,  Verbindung  mehrerer
Flächen  durch  Heften,  durch  Rücken;  Pappkasten,  Körbchen  und
mehrfach  zusammengesetzte  Gegenstände),

3.  Holzschnitzerei  und  Kerbschnitt,

4.  Hobelbankarbeit,

5.  Metallarbeit,

6.  Modellieren.

Es  muß  noch  einmal  hervorgehoben  werden,  daß  diese  sämtlichen
  Unterrichtsfächer  sich  nur  selten  in  einer  Werkstatt  vereinigt
finden.  Der  Knabenhandarbeitsunterricht  ist  schon  aus  dem  äußeren
Grunde,  weil  er  verhältnismäßig  große  Räume  erfordert  und  daher
bei  der  Beteiligung  einer  größeren  Anzahl  von  Schülern  sehr  kostspielig
  wird,  fast  nirgends  ein  obligatorischer  Uhnterrichtsgegenstand
geworden.  Eine  Ausnahme  bildet  München,  welches  für  die  achten
Klassen  der  Knabenwerktagsschulen  den  Knabenhandarbeitsunterricht
als  obligatorischen  Lehrgegenstand  in  sechs  Stunden  wöchentlich  eingeführt
  hat.  Der  Münchener  Lehrgang  beschränkt  sich,  da  es  sich
hier  um  reifere  Knaben  handelt,  auf  einen  Holzbearbeitungskursus  und
einen  Metallbearbeitungskursus,  für  den  eine  bestimmte  Reihenfolge
der  Übungen  vorgeschrieben  ist.  (Vgl.  Verwaltungsbericht  über  die
Städtischen  Volks-  und  Mittelschulen  in  München  für  das  Geschäftsjahr
  1900,  S.  140—141.)

In  Worms  ist  auf  anderer  Grundlage  ein  Versuch  mit  der  Einführung
  des  obligatorischen  Handarbeitsunterrichts  (Werkunterrichts)
gemacht  worden;  im  Schuljahr  1900/01  wurde  versuchsweise  die  obligatorische
  Einführung  des  Werkunterrichts  in  den  sechs  oberen  Klassen

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  11l.  Anhang,  3