306  Wohlfahrtseinrichtungen.

c)  Der  Handarbeitsunterricht  für  Mädchen  (Stricken,
Nähen,  Sticken,  Flicken,  Stopfen  und  dergleichen)  ist  in  den  meisten
deutschen  Staaten  als  obligatorischer  Lehrgegenstand  in  die  Stundenpläne
  der  Mädchenschulen  aufgenommen  worden  und  braucht  daher
nicht  an  dieser  Stelle  erwähnt  zu  werden;  dagegen  fallen  jene  Handarbeitskurse
  in  den  Rahmen  dieses  Kapitels,  welche  als  wahlfreie  Einrichtungeh
  dem  Volksschulunterricht  angegliedert  sind.  Dieser  Art
sind  die  in  verschiedenen  Städten  wie  in  Frankfurt  a  M.,  Kiel,
Straßburg  i.  E.  und  Essen  a.  d.  R.  eingerichteten  Flickkurse  für
Volksschülerinnen.  Über  den  Zweck  und  die  Einrichtung  derselben
spricht  sich  der  Verwaltungsbericht  der  Stadt  Essen  folgendermafjen
  aus:

„Durch  die  Einrichtung  von  Flickkursen  im  Jahre  1895  hat  der
Handarbeitsunterricht  eine  Erweiterung  erfahren.  In  den  Flickkursen,
die  bei  allen  größeren  Hauptsystemen  der  Volksschulen  bestehen,
werden  die  älteren  Schülerinnen  von  erfahrenen  Lehrerinnen  angeleitet,
  schadhaft  gewordene  Bekleidungsgegenstände,  die  sie  von
Hause  mitbringen,  auszubessern,  was  in  den  schulplanmäßigen  Handarbeitsstunden
  nicht  in  dem  Umfang  geschehen  kann,  wie  es  wünschenswert
  ist.  Diese  Flickstunden  sind  fakultativ;  die  Kosten  werden  von
der  Stadt  getragen.  Der  Unterricht  wird  in  schulfreier  Zeit  in  zwei
wöchentlichen  Stunden  gewöhnlich  an  den  Mittwochnachmittagen  erteilt.
  Die  Materialien,  welche  zur  Ausbesserung  der  Bekleidungsgegenstände
  erforderlich  sind,  haben  die  Kinder  aus  besser  gestellten
Familien  selbst  zu  beschaffen;  den  bedürftigen  werden  dieselben  unentgeltlich
  verabfolgt.  Für  jede  Unterrichtsstunde  erhalten  die  Lehrerinnen
  eine  Vergütung  von  1,25  M.  Die  Flickstunden  erfreuen  sich
besonders  im  Winter  eines  guten  Besuchs.“  (Die  Verwaltung  der
Stadt  Essen  im  XIX.  Jahrhundert.  Erster  Verwaltungsbericht  der
Stadt  Essen,  erstattet  vom  Oberbürgermeister  Zweigert.  Band  1,
Essen  1%2.  S.  383.)

d)  In  ähnlicher  Weise  hat  man  es  auch  an  manchen  Orten  für
nötig  befunden,  den  obligatorischen  Zeichenunterricht  der  Schule
durch  freie  Zeichenkurse  für  Volksschüler  und  Schülerinnen  zu  ergänzen.
  Solche  Zeichenkurse  für  schulpflichtige  Knaben  sind  beispielsweise
  in  Wiesbaden  der  Fortbildungsschule  angegliedert,  ın
Essen,  Karlsruhe  usw.  bilden  sie  eine  selbständige  Einrichtung,  welche
den  Zweck  verfolgt,  „Volksschüler  des  siebenten  und  achten  Schuljahres,
  für  deren  späteren  Beruf  das  Zeichnen  von  besonderer  Wichtigkeit
  ist,  in  diesen  Fach  weiter  auszubilden,  als  dies  in  den  Volks-