Ergänzungen  und  Erweiterungen  des  Unterrichts  der  Volksschule.  37

schulen  möglich  ist“.  Die  Kurse  bestehen  aus  25—30  Schülern;  die
Teilnahme  ist  freiwillig  und  unentgeltlich.  Der  Unterricht  wird  an
den  schulfreien  Nachmittagen  erteilt,  regelmäßiger  Besuch  ist  Bedingung
  für  die  Teilnehmer.  Die  Dauer  des  ganzen  Unterrichts  beträgt
zwei  Jahre.

e)  Der  musikalischen  Ausbildung  dienen  die  wie  an  den  höheren
Lehranstalten  so  auch  gelegentlich  an  der  Volksschule  gebildeten
Schülerkapellen.  Ihre  Einrichtung  ist  verschieden  und  meist  in
ihrem  Umfange  beschränkt,  doch  besteht  beispielsweise  in  Karlsruhe
eine  gut  organisierte  größere  Schülerkapelle,  deren  Zweck  es  ist,
„musikalisch  beanlagten,  braven  und  fleißigen  Knaben  Gelegenheit
zur  Ausbildung  in  Musiktheorie  und  in  der  Handhabung  von  Blasund
  Schlaginstrumenten  zu  bieten  und  die  Knaben  im  Zusammenspiel
zu  üben“,

Neben  dem  angegebenen  speziellen  Zwecke  verfolgt  aber  die
Schülerkapelle  noch  den  Gedanken,  zugleich  auch  der  Schule  und
der  Gemeinde  zu  dienen,  indem  sie  bei  Schulfeierlichkeiten,  patriotischen
  Schulfesten  und  öffentlichen  Konzerten  durch  geeignete
musikalische  Aufführungen  mitwirken  soll.  Der  Unterricht  ist  unentgeltlich,
  die  Aufnahme  in  die  Kapelle  ist  abhängig  von  Fleiß  und
gutem  Betragen,  sowie  von  der  erfolgreichen  Absolvierung  eines  einjährigen
  Theoriekursus.  Das  Alter  für  die  Aufnahme  in  letzteren  ist
in  der  Regel  das  zehnte  Lebensjahr,  in  erstere  das  elfte.  Die  Schülerkapelle
  bestand  am  Schlusse  des  Schuljahres  1902/03  einschließlich
des  unteren  Theoriekursus  aus  139  Zöglingen,  die  von  5  Lehrern
unterrichtet  wurden;  sie  besaß  82  Instrumente  und  ein  Musikalieninventar
  von  123  Stücken.*)  Auch  die  Städtische  Singschule  in
München  mag  an  dieser  Stelle  Erwähnung  finden.  Sie  ist  eine  öffentliche,
  konfessionell  gemischte  Lehranstalt  mit  freiwilligem  Besuche
und  hat  die  Aufgabe,  ihre  Schüler  im  Gesange  sowohl  theoretisch
wie  praktisch  auszubilden.  Es  wird  ein  Schulgeld  von  1  M.  erhoben;
Bedingung  zur  Aufnahme  ist  das  zehnte,  bei  kräftigen  Knaben  mit
guter  Begabung  eventuell  auch  das  neunte  Jahr.  Die  zu  Beginn  des
Schuljahres  1901/02  vorhandenen  926  Schüler  wurden  in  19  Klassen
(in  verschiedenen  Schulhäusern)  von  1  Dirigenten,  19  Klassenlehrern  und
+  Hilfslehrer  unterrichtet.  Eine  der  Hauptaufgaben  der  so  ausgebildeten
  Sängerchöre  ist  die  Mitwirkung  bei  öffentlichen  Festlichkeiten
und  patriotischen  Feiern.

*)  Vgl.  den  XXVT.  Jahresbericht  über  die  dem  Rektorate  unterstellten  Städtischen
Schulen  in  Karlsruhe.  1903.  5.  12.