40  Wohlfahrtseinrichtungen.

der  Beaufsichtigung  umfaßt  in  der  Regel  die  Stunden  nach  Schulschluß
bis  um  6  oder  7  Uhr  abends,  zu  welcher  Zeit  die  Eitern  von  _  ihrer
Arbeit  zurückerwartet  werden  können.  Auch  wird  in  der  Regel
während  des  Aufenthaltes  ein  Vesperbrot,  bestehend  aus  Milch  und
Brot  oder  Suppe,  verabreicht.

Die  Beschäftigung  in  den  Horten  paßt  sich  den  vorhandenen
Einrichtungen  an;  insbesondere  wird,  wenn  ein  Garten  zur  Verfügung
steht,  im  Sommer  die  Pflege  des  Gartens  durch  Zuweisung  einzelner
Beete  an  die  Kinder  bevorzugt.  Speziell  bei  den  Knabenhorten  hat
sich  neuerdings  ein  engerer  Anschluß  an  die  Bewegung  für  den
Knaben-Handfertigkeitsunterricht  vollzogen;.  so  wird  in  den  Statuten
der  Hamburger  Knabenhorte  ausdrücklich  ausgesprochen,  daß  sie
sich  den  Bestrebungen  des  allgemeinen  deutschen  Vereins  für  Knabenhandarbeit
  anschließen.

Die  Frage  der  Räumlichkeiten  pflegt  keine  Schwierigkeiten  zu
machen,  da  es  sich  nicht  um  Stätten  für  nächtlichen  Aufenthalt
handelt,  sondern  nur  um  einen  Raum,  in  dem  die  Kinder  während
einiger  Stunden  verweilen  können.  Schwieriger  ist  die  Frage  der
Leitung,  da  es  gerade  für  Knaben  einer  besonders  geschickten  Hand
bedarf,  um  auf  sie  einen  wirklich  erziehlichen  Einfluß  auszuüben.  Es
wird  namentlich  Wert  darauf  gelegt,  daß  der  Hort  nicht  den  Charakter
einer  eigentlichen  Anstalt  trage,  sondern  sich  dem  Leben  und  Wesen
ın  der  Familie  tunlichst  annähere,  sodaß  zwischen  Spiel  und  Beschäftigung,
  zwischen  freier  und  vorgeschriebener  Tätigkeit  nach
Möglichkeit  gewechselt  wird.  Die  Zahl  der  in  einen  Hort  aufzunehmenden
  Kinder  wird  im  ganzen  50—60  nicht  überschreiten  dürfen,
und  diese  Besetzung  entspricht  auch  im  großen  und  ganzen  den  tatsächlichen
  Ziffern,  die  sich  aus  den  Berichten  der  Vereine  ergeben.
—  Von  gut  geleiteten  Knabenhorten  heben  wir  namentlich  hervor
die  Anstalten  in  München,  die  unter  einem  einheitlichen  Vorstande
stehen  (der  Vorstand  gab  von  1883  bis  1900  eine  kleine,  monatlich
erscheinende  Zeitschrift  „Der  Knabenhort“  heraus,  in  der  er  über
Stand  und  Einrichtungen  der  Horte  berichtete,  aber  auch  allgemeine
Fragen  des  Knabenhortwesens  behandelte);  ferner  die  Knabenhorte
in  Stuttgart,  Cöln,  Frankfurt  a.  M,  Augsburg,  Hamburg,  Kiel,
Leipzig  u.  a.  m.  Von  Einzelheiten  heben  wir  noch  hervor,  dat;
Bremen  und  München  Einrichtungen  zur  Beförderung  des  Sparsinnes
der  Kinder  getroffen  haben;  in  Stuttgart  werden  die  Eltern  vierteljährlich
  durch  Zeugnisse  von  dem  Betragen  der  Kinder  in  Kenntnis
gesetzt.  Einige  Vercine,  z.  B.  der  Münchener,  senden  ihre  erholungs-