Wohlfahrtseinrichtungen  für  bedürftige  oder  leidende  Kinder.  41

bedürftigen  Zöglinge  mit  dem  Verein  für  Ferienkolonien  in  die  Sommerfrische;
  auch  hat  der  Münchener  Verein,  um  mit  seinen  Zöglingen  in
Verbindung  zu  bleiben,  ein  Lehrlingsheim  errichtet.  In  der  Regel
soll  von  den  Eltern  für  die  Aufnahme  der  Kinder  eine  Vergütung
entrichtet  werden,  weil  die  unentgeltliche  Darbietung  als  Almosen
empfunden  und  auch  leicht  in  ihrem  Werte  unterschätzt  wird.  Die
Wochengelder  schwanken  zwischen  10  und  30  Pfennig,  doch  werden
völlig  unbemittelte  Kinder  auch  ohne  Entgelt  zugelassen.  Sehr  üblich
ist  in  den  Horten  die  Veranstaltung  von  Weihnachtsbescherungen.

Literarisch  ist  die  Frage  der  Kinderhorte  verhältnismäßig  selten
behandelt.  Doch  finden  sich  zwei  Schriften,  die  das  gesamte  Gebiet
ziemlich  erschöpfend  darstellen:  1.  Reddersen,  Über  arme  aufsichtslose
  Kinder  (Schriften  des  Deutschen  Vereins  für  Armenpflege.
  1884,  Nr.  3)  und  der  dazu  gehörige  stenographische  Bericht
über  die  Verhandlungen  S.  22—25.  —  2.  Städtische  Jugend
und  Jugendhorte,  im  98.  Neujahrsblatt  der  Züricher  Hilfsgesellschaft.
  Systematisch  im  Zusammenhange  des  gesamten  Fürsorgewesens
  ist  die  Frage  behandelt  bei  Münsterberg,  Kinderfürsorge,
im  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften,  und  bei  Post,
Musterstätten  persönlicher  Fürsorge,  S.  134,  wo  das  Knabenheim
  der  Heilschen  Fabrik  in  Charlottenburg  dargestellt  ist.

Durch  die  Güte  des  Herrn  Stadtrats  Dr.  Münsterberg,  des  Vorsitzenden
  der  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wohlfahrts-Einrichtungen,
Abteilung  für  Armenpflege  und  Wohltätigkeit  in  Berlin,  ist  dem  Verfasser
  die  auf  S.  42  und  43  folgende  Übersicht  über  die  zurzeit  in
einigen  Städten  Deutschlands  bestehenden  Kinderhorte  zur  Verfügung
gestellt  worden.

Eine  ältere  Zusammenstellung  von  H.  O.  Reddersen,  Bremen
im  Dezember  1895,  gibt  ein  übersichtliches  Bild  über  die  Zahl  der
Zöglinge,  die  Art  der  benutzten  Räume,  die  Zeit  der  Anstaltspflege,
die  Beschäftigung,  Beköstigung,  die  Beiträge  der  Zöglinge,  die  Gesamtkosten
  usw.  in  181  auf  folgende  47  Städte  verteilten  Horten:
Altona  a.  d.  E.,  Augsburg,  Bamberg,  Berlin,  Braunschweig,  Bremen,
Cassel,  Charlottenburg,  Chemnitz,  Cöln,  Danzig,  Darmstadt,  Dresden,
Düren,  Eisleben,  Erfurt,  Erlangen,  Frankfurt  a.M.,  Fürth,  Gera,  Halle  a.S.,
Hamburg,  Hanau,  Hannover,  Heilbronn,  Kaiserslautern,  Kaufbeuren,
Kiel,  Landshut  i.  Schl,  Lauf,  Leipzig,  Linden,  Ludwigshafen
a.  Rh,  Mannheim,  Mühlhausen  i.  Th,  München,  Nürnberg,  Offenbach
  a.  M.,  Potsdam,  Stettin,  Straßburg  i.  E.,  Stuttgart,  Tübingen,
Weimar,  Wiesbaden,  Würzburg  und  Zwickau.