Wohlfahrtseinrichtungen  für  bedürftige  oder  leidende  Kinder.  47

sorgfältiger  Prüfung  ihrer  häuslichen  Verhältnisse  und  ärztlicher  Untersuchung
  ihres  Gesundheitszustandes..  Berücksichtigung  finden  gewöhnlich
  nur  die  Altersstufen  von  7—14  Jahren.  Kinder  mit  akuten
Krankheiten:  Augenentzündungen,  Ohrenfluß,  Veitstanz,  Krämpfen
und  dergl.  werden  nicht  in  die  Ferienkolonien  aufgenommen,  sondern
erforderlichenfalls  Kinderkrankenhäusern  überwiesen.

Während  den  Kindern  in  den  Kolonien  die  Verpflegung  und
nötigenfalls  die  ärztliche  Behandlung  unentgeltlich  geboten  werden,
verlangt  man  von  den  Eltern  die  zweckentsprechende  Ausrüstung  der
Kinder  für  einen  längeren  Aufenthalt  in  der  Fremde.  Es  sind  überall
folgende  Kleidungsstücke  vorgeschrieben:  ein  doppelter  Anzug,
zwei  Paar  derbe  Schuhe,  drei  bis  vier  Paar  Strümpfe,  Hemden,
Taschentücher  usw.  Im  Falle  großer  Dürftigkeit  eines  Kindes  werden
aber  auch  die  Kosten  dieser  Ausrüstung  vom  Vereine  getragen.
Bettwäsche,  Handtücher,  Badeanzüge,  Kämme,  Seife,  Waschgeschirr,
Spiele  und  Bücher  finden  die  Kinder  am  Orte  ihrer  Bestimmung  vor.

Der  Ort,  an  welchen  die  Kinder  zu  entsenden  sind,  richtet  sich
im  allgemeinen  nach  der  Art  ihres  leidenden  Zustandes.  Skrofulöse
Kinder  sendet  man,  wie  schon  erwähnt  wurde,  in  die  Solbäder  und
Seehospize,  andere,  welche  bloß  guter  Luft  und  gesunder  Nahrung
bedürfen,  gehen  in  waldreiche  Gegenden  im  Binnenlande,  an  Seen
und  Flüsse,  ins  Gebirge,  meist  in  Ortschaften,  welche  nicht  gerade
an  der  großen  Heerstraße  des  Touristenverkehrs  liegen  und  neben
guter  Luft  auch  gesunde  Wohnräume,  nahrhafte  Kost  (Milch,  Eier
und  Fleisch)  zu  mäßigem  Preise  und  Gelegenheit  zu  Bädern  und
Ausflügen  bieten.

Die  Pflege  der  Erholungsbedürftigen  erfolgt  entweder  in  geschlossenen
  Ferienkolonien,  d.  h.  Abteilungen  von  Kindern  unter
Führung  von  Lehrern  oder  Lehrerinnen  in  Vereinspflegehäusern  oder
in  fremden  Häusern  (Gasthäusern  u.  dgl.)  oder  durch  Unterbringung
einzelner  Kinder  in  zuverlässigen  Familien  auf  dem  Lande,  und  zwar
entweder  gegen  Bezahlung  oder  in  Freiquartieren.  Beide  Einrichtungen
haben  sich  bewährt  und  bieten  ihre  Vorteile,  wenngleich  sich  nicht
verkennen  lassen  wird,  daß  in  eigens  für  den  Zweck  der  Ferienkolonien
  angelegten,  mit  den  erforderlichen  Einrichtungen  ausgestatteten
  Häusern  unter  Aufsicht  zuverlässiger  Pfleger  die  hygienische
  und  erziehliche  Förderung  der  Kinder  am  wirksamsten  betrieben
  werden  kann.  Freilich  können  die  immerhin  kostspieligen
Anlagen  dieser  Art  nur  dann  in  hinreichender  Weise  ausgenutzt
werden,  wenn  sich  die  Unterbringung  der  Kinder  nicht  nur  auf  die