96  Wohlfahrtseinrichtungen.

und  außerdem  unter  der  Obhut  einer  von  der  königlichen  Lokalschulkommission
  aufgestellten  Aufsichtsperson  (Lehrer  bezw.  Lehrerin  oder
Arbeitslehrerin)  zweckentsprechend  beschäftigt  werden.

Die  Suppe  wird  von  einer  vom  Armenpflegschaftsrate  angestellten
  Suppenköchin  zubereitet,  welche  auch  für  die  Reinlichkeit
und  Ordnung  in  den  Räumlichkeiten  der  Suppenanstalt  verantwortlich
  ist.

Die  Einweisung  armer  Schulkinder  in  den  unentgeltlichen  Suppengenuß
  erfolgt  durch  Beschluß  der  Bezirkspflegekommission.  Ferner
werden  in  Zukunft  die  Erträgnisse  der  Neujahr-Glückwunsch-Enthebungskarten
  zum  Teil  für  den  Ankauf  von  Suppenbilletten  verwendet
  und  diese  neben  den  aus  Wohltätigkeitsstiftungen  beschafften
Billetten  den  Oberlehrern  zur  Verfügung  gestellt,  um  im  Bedarfsfalle
den  um  unentgeltlichen  Suppengenuß  nachsuchenden  Kindern  helfend
beispringen  zu  können.  Vielfach  gewinnen  die  Oberlehrer  auch  Privatwohltäter,
  welche  Geldmittel  zur  Beschaffung  von  Suppenbilletten  für
arme  Kinder  bereit  stellen.

Nach  dem  Essen  werden  die  Kinder  bei  schönem  Wetter  im
Freien  zu  geordneten  Spielen,  Turnübungen,  bei  schlechtem  Wetter
zu  Handfertigkeitsarbeiten,  Handarbeiten  und  dergleichen  durch  die
Aufsichtslehrkräfte  angeleitet.

Die  Materialien  für  die  Beschäftigungsanstalten  liefert  die  städtische
Regieverwaltung.“

Während  des  Schuljahres  1900/01  waren  die  nachbezeichneten
Suppen-  und  Beschäftigungsanstalten  eingerichtet,  hinsichtlich  deren
Dauer  und  Frequenz  die  nebenstehenden  Angaben  Aufschluß  erteilen.

Als  Städte,  in  denen  Frühstücks-  bezw.  Mittagsspeisung  für  bedürftige
  Schulkinder  eingerichtet  ist,  mögen  hier  folgende  genannt
werden:  Barmen,  Berlin,  Bielefeld,  Breslau,  Danzig,  Dortmund,  Dresden,
Düsseldorf,  Elberfeld,  Frankfurt  a.  M.,  Hamburg,  Hannover,  Königsberg
  i.  Pr.,  Leipzig,  Mannheim,  München,  Nürnberg,  Stuttgart.  Das
Verzeichnis  kann  allerdings  auf  Vollständigkeit  keinen  Anspruch
machen.

In  vielen  Städten  machen  es  sich  Privatpersonen  und  Vereine
zur  Aufgabe,  zum  Weihnachtsfest  bedürftige  Schulkinder  zu  beschenken.
Den  wichtigsten  Bestandteil  der  Gaben  bilden  naturgemäß  neben
einigen  Äpfeln,  Nüssen  und  Pfefferkuchen  warme  Kleidungsstücke,
Wäsche  und  Schuhwerk.

Als  eine  besondere  Wohlfahrtseinrichtung  im  Interesse  der
Schuljugend  mögen  hier  die  seit  1896  in  Nürnberg  eingerichteten